„Die dunkle Seite in mir“ – Bekenntnisse eines Frauenarztes



Veröffentlicht am 6. September 2013 von

Was geht nur im Kopf eines Gynäkologen vor, der über Jahre hinweg während seiner Untersuchungen heimlich Zigtausende Fotos und auch noch ein paar Videos vom Intimbereich seiner Patientinnen macht und diese danach auch noch zeitraubend katalogisiert? Auch in der Umkleidekabine soll er mehrere Frauen, darunter sogar seine Arzthelferinnen, gefilmt und fotografiert haben.  Welche Besessenheit hat den heute 58-jährigen Mediziner geritten, dass er hierfür das Vertrauen seiner Patientinnen missbraucht und bei mehr als 1.400 Gelegenheiten ein nicht unerhebliches Entdeckungsrisiko auf sich genommen hat? Warum hat der Mann, der ja berufsbedingt sein tägliches lebendiges Anschauungsmaterial hatte, sich nicht – wie andere sexbesessene Männer das auch tun –  mit risiko- und kostenlos aus dem Internet zu beziehenden Fotos und Filmen zufrieden gegeben, wenn er nach der Arbeit noch das Bedürfnis hatte, sich in sexuelle Erregung zu versetzen? War es für ihn besonders animierend zu wissen, dass er sich das Bildmaterial mit verbotenem Tun beschafft hat oder dass er die Fotos konkreten, ihm persönlich bekannten Frauen zuordnen konnte?

Gestern hat vor dem Landgericht Frankenthal der Prozess gegen den ehemals rennommierten Mediziner aus Schifferstadt begonnen, der aufgrund eines Berufsverbots bereits seit dem Frühjahr 2012 nicht mehr praktizieren darf. Ich hatte darüber im strafblog unter dem Titel „Den Beruf zum Hobby gemacht (?) – Gynäkologe darf wegen Aufnahmen vom Intimbereich der Patientinnen auch weiterhin nicht praktizieren“  berichtet. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen (§ 201a StGB) in 1.484 Fällen wird dem Mann zur Last gelegt, dazu noch sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses in 10 Fällen, weil der ohne medizinische Veranlassung mit dem Finger oder mit Ultraschallsonden in die Scheide oder den After von Patientinnen eingedrungen sein soll.

Bei swr.de ist nachzulesen, dass der Mann sich gleich zu Prozessbeginn bei seinen Opfern entschuldigt hat. „Von ganzem Herzen“, wie er sagte. Er schäme sich für sein Tun und habe der Würde des Arztberufes großen Schaden zugefügt. Es gebe da „eine dunkle Seite“ in ihm, das sei ihm inzwischen bewusst geworden. Einigen seiner wegen des Tatgeschehens zum Teil schwer traumatisierten Patientinnen soll der Mann inzwischen im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche Schadensersatz gezahlt haben, in einigen Pressemitteilungen ist zu lesen, er sei jetzt finanziell marodiert.

Zwei langjährige Sprechstundenhilfen des Mannes hatten das skurrile Geschehen zur Anzeige gebracht, nachdem sie in einer Schublade unter dem Untersuchungsstuhl eine Kamera mit einschlägigen Fotos gefunden hatten. Ihnen sei zuvor schon wiederholt aufgefallen, dass der Stuhl bei Untersuchungen in eine fast waagerechte Position gebracht worden war, so dass die Patientinnen nicht sehen konnten, was der Arzt da unten veranstaltete. Der Mann hätte sich entgegen den Regeln verbeten, dass eine Sprechstundenhilfe bei den Untersuchungen anwesend war, er habe dies sinngemäß  als vertrauensbildende Maßnahme bezeichnet.

Die sogenannte „Sekretschublade“, in der er die Kamera vor den Untersuchungen wohl versteckt habe, soll beim Öffnen und Schließen gequietscht haben. Das Quietschen sei den Arzthelferinnen wiederholt aufgefallen und habe sie misstrauisch gemacht, weil die Schublade normalerweise kaum einmal gebraucht werde. Sie hätten mehrfach darin nachgeschaut, aber bis zum Tag der Entdeckung nichts darin gefunden, habe ich irgendwo gelesen. Warum, kann man sich fragen, hat der Mann die Schublade nicht geölt?

Die Sprechstundenhilfen hätten sich zur Anzeige entschlossen, obwohl ihnen klar gewesen sei, dass sie ihren Job verlieren würden, heißt es in dem swr-Beitrag. Ein Berufsethos, der dem Chef wohl weitgehend abhanden gekommen war.

Bis zum 8. Oktober soll der Prozess dauern, noch 5 weitere Verhandlungstermine sind vorerst angesetzt. Das Verfahren findet übrigens wegen des erwarteten großen Publikumsandrangs nicht im Gerichtsgebäude, sondern in einem unweit gelegenen evangelischen Gemeindehaus statt. Eine mehrjährige Freiheitsstrafe ist zumindest möglich.

 

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: „Die dunkle Seite in mir“ – Bekenntnisse eines Frauenarztes
Schlagworte: