Die Zeugenpflicht kann ziemlich lästig sein ….



Veröffentlicht am 10. November 2012 von

Tankstelle, Foto: joho345

Zum vierten Mal sei sie jetzt als Zeugin zu einem Termin gekommen, beschwerte sie eine ungehaltene Dame gestern am Mönchengladbacher Amtsgericht, und dass sie wegen einer solchen Bagatelle demnächst wieder vor Gericht erscheinen müsse, sei doch unsäglich. Recht hat die Frau, wenn man sich in ihre Sicht versetzt, aber wenn die Angeklagten nicht erscheinen, muss halt neu terminiert werden. Und vielleicht hat sie – wie auch etliche weitere Zeugen –  ja auch ein wenig Mitschuld, denn wenn sie nicht auf ein verlockendes Angebot eingegangen wäre, dann müsste sie jetzt auch nicht als Zeugin aussagen.

Es geht in dem Verfahren neben ein paar anderen Kleinigkeiten um etliche Fälle eines recht speziellen Tankbetruges. Ein Außendienstmitarbeiter, der sich von seinem Arbeitgeber schlecht behandelt fühlte, weil er monatelang nicht bezahlt worden und dann auch noch aus seiner Sicht unberechtigt gekündigt worden war, hatte laut Anklage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Tankkarte, die ihm zur Verfügung gestellt worden war, einbehalten und dann dazu benutzt, sich für die erlittenen Verluste ein wenig schadlos zu halten. Gemeinsam mit einem Mittäter soll er verschiedene Autofahrer und -fahrerinnen angesprochen haben, ob sie an einer Tankstelle vergünstigt tanken wollten. Die ließen sich bei einem Preis von einem Euro je Liter Sprit  nicht lange bitten und dachten vielleicht nicht allzu intensiv darüber nach, auf welcher Grundlage dieses erstaunliche Angebot unterbreitet wurde. Jedenfalls tankten sie voll und zahlten bar an den Angeklagten, der den teuren Treibstoff seinerseits mit der Tankkarte bezahlte.

Die Zeugen waren teilweise zweimal polizeilich vernommen worden und sollten jetzt zum zweiten Mal vor Gericht aussagen. Ein erster Verhandlungstermin war wegen Verhinderung eines Angeklagten kurzfristig abgesagt worden, aber nicht alle Zeugen hatten rechtzeitig die Abladung erhalten. Und gestern waren beide Angeklagte unentschuldigt dem Termin ferngeblieben. Das trug ihnen einen Haftbefehl gemäß § 230 StPO ein, und ich durfte als Verteidiger ebenso wie Gericht, Staatsanwaltschaft und Zeugen unverrichteter Dinge wieder abziehen. Ganz unerwartet kam das nicht für mich, weil ich mit dem vorübergehend im Ausland aufhältigen Mandanten seit einiger Zeit keinen Kontakt hatte und meine diversen Mails unbeantwortet geblieben waren.

Neuer Termin von Amts wegen.

 


Kategorie: Strafblog
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