DNA-Test entlastet angeblichen Mörder nach 32 Jahren



Veröffentlicht am 8. Juli 2012 von

Gefängniszelle in Alcatraz, Foto: Mikano

Etliche hundert Verurteilte, die teilweise Jahrzehnte lang in Haft gesessen haben, nicht wenige davon in der Todeszelle, sind in den USA inzwischen aufgrund von DNA-Tests, die es zum Zeitpunkt der Aburteilung noch nicht gab, entlastet worden. Allein im Bundesstaat Illinois sind bislang 42 solcher Fälle bekannt. Und es muss nicht unbedingt Zufall sein, dass die Mehrzahl davon Schwarze sind. welt.de berichtet aktuell über den Fall des heute 50jährigen Andre Davis aus Illinois, der 1980 wegen Vergewaltigung und Ermordung eines dreijährigen Mädchens verurteilt wurde. Das Kind war am 8. August 1980 verschwunden und später unter dreckiger Bettwäsche in einem Kleiderschrank im Haus von Davis´Bruder entdeckt worden. Andre Davis war damals von der Polizei vernommen worden und hatte angegeben, er habe den Tag trinkend im Haus seines Vaters verbracht. Er habe „keine Frau getötet“. Diese Äußerung soll ihn besonders verdächtig gemacht haben.

DNA-Analysen gab es damals noch nicht und so wurde Davis verurteilt. Der hat die Tat immer bestritten. 2004 konnten seine Anwälte nachweisen, dass Sperma- und Blutspuren, die man bei dem Kind damals gefunden und glücklicherweise asserviert hatte, nicht von Davis stammen konnten. Aber weil in den USA alles streng rechtsstaatlich zugehen muss, hat es dann noch einmal 8 Jahre gedauert, bis die Staatsanwaltschaft endlich bereit war, die Anklage fallen zu lassen, nachdem ein Berufungsgericht endlich ein neues Verfahren angeordnet hatte. Erst jetzt konnte Davis das Hochsicherheitsgefängnis in Tamms verlassen.

Fehlurteile gibt es auch bei uns, das ist schlimm genug. Und die Justiz tut sich immer schwer, mit den eigenen Fehlern nach der Rechtskraft von Urteilen umzugehen. Die Hürden für Wiederaufnahmeverfahren liegen verdammt hoch. Immerhin gibt es bei uns zumindest keine Todesstrafe, so dass keine absolut irreversiblen Folgen entstehen können. Obwohl …. die Jahre verlorener Freiheit mit allen weiteren Konsequenzen gibt dir auch im Falle eines späteren Freispruchs niemand zurück, und manchmal stirbt ja auch jemand in der Haft, bevor die Wahrheit herauskommt. Für mich als deutscher Strafverteidiger ist es nicht nachvollziehbar, dass die Freilassung sich noch weitere 8 Jahre verzögert hat, obwohl die DNA-Analysen doch schon 2004 eine klare Sprache gesprochen haben. Das wäre bei uns wohl nicht möglich, denke ich.


Kategorie: Strafblog
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