Ein Samenraub der besonderen Art – Jetzt sind die Ärzte Zahlväter



Veröffentlicht am 20. April 2012 von

Sperma in Petrischale, Foto: Jchoi30

Spätestens seit Boris Beckers Besenkammeraffäre mit dem russischen Model Angela Ermakowa vor fast 12 Jahren weiß die ganze Welt (oder jedenfalls ein beachtlicher Teil der Menschheit), dass Männer darauf achten sollten, wo sie ihr Sperma deponieren. Ansonsten kann´s teuer werden, weil auch unfreiwillig gezeugte Kinder Unterhaltsansprüche anmelden können. Und die Verletzung der Unterhaltspflicht kann jedenfalls in Deutschland eine Straftat sein (vgl. § 170 StGB).

Besondere Probleme ergeben sich  bei Fällen des Samenraubes, der – wie ein bei n-tv.de berichtet wird – nicht nur auf oralem Weg erfolgen kann. Vorliegend hatte nämlich ein 40-jähriger Mann aus Hattingen im Jahr 2004 sein Sperma einfrieren lassen und in einer Frauenarztpraxis deponiert. Es wurde ein Lagervertrag für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Warum der Mann, der damals mit der späteren Kindesmutter liiert war, sein Sperma deponiert hatte, wird in der Berichterstattung nicht erwähnt und ist auch nicht ohne weiteres ersichtlich, weil der Mann später vor Gericht angegeben haben soll, er hätte nie einen Kinderwunsch gehabt. Jedenfalls hat sich seine damalige Partnerin deutlich später, nämlich im Jahr 2007, mit dem Sperma künstlich befruchten lassen, ohne das der unfreiwillige spätere Kindesvater hiervon wusste. Er sei zu diesem Zeitpunkt von der Frau praktisch schon getrennt gewesen, hat er vor Gericht bekundet.

Bei der durchgeführten künstlichen Befruchtung, die zu allem Überfluss auch noch zur Geburt von Zwillingen führte, war der Samenspender entgegen den Regeln nicht anwesend. Nach  Presseberichten soll die kinderwillige Frau damals gegenüber den Ärzten, die die Insemination durchführten, angegeben haben, der Mann könne nicht dabei sein, er halte sich beruflich im Ausland auf.

Der unfreiwillige Kindesvater war jedenfalls „not amused“ und weigerte sich, Unterhalt zu zahlen. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Ärzte hätten sein Sperma vertragswidrig verwendet und sprach in diesem Zusammenhang von …. na ja, eben von „Samenraub“. Deshalb müssten die Ärzte seine Unterhaltspflicht übernehmen.

Tatsächlich hat das Landgericht Dortmund dem Mann Recht gegeben und zwei Frauenärzte zur Unterhaltszahlung rückwirkend seit November 2007, dem Geburtsdatum der Zwillinge, verurteilt. Da kommt schon ein ganz tüchtiger Batzen zusammen. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der biologische Vater mit der künstlichen Befruchtung nicht einverstanden war. Das Sperma hätte – so die Richterin – nach Ablauf des Lagervertrages vernichtet werden müssen. Die Ärzte hatten geltend gemacht, normalerweise kämen nur Patienten zu ihnen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.

Bleibt die Frage, warum der Mann sein Sperma deponiert hat, wenn er auch damals schon keine Kinder wollte.

Die beiden verwunderten Zahlväter können gegen das Urteil noch Revision einlegen.


Kategorie: Strafblog
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