Für die (ehemals) Mächtigen ist es sicher ein ganz besonderes Desaster, wenn die Justiz sich mit ihren Verfehlungen befasst und ohne Rücksicht auf frühere oder gegenwärtige Ämter und Würden den Knüppel des Strafrechts auf sie niedersausen lässt. Nicht gerade unerwartet hat es am Montag die langjährige Präsidentin des Inselrates der Balearen und zeitweilige Parlamentspräsidentin Maria Antonia Munar erwischt. Die mehr als 12 Jahre lang als ungekrönte Inselkönigin geltende frühere Vorsitzende der Unió Mallorquina (UM) wurde am Montag vom Oberlandesgericht in Palma unter anderem wegen Veruntreuung von Steuergeldern und Amtsmissbrauch zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren verurteilt. Die Ex-Vorsitzende der inzwischen aufgelösten regionalistischen Unió Mallorquina, die als Zünglein an der Waage abwechselnd mit der konservativen PP und mit der sozialistischen PSOE koalierte, wurde für schuldig befunden, in den Jahren 2004 und 2005 zwei ihrer Partei nahestehenden Firmen illegalerweise je 120.000 Euro öffentlicher Gelder zukommen haben zu lassen. Munars Ex-Vize Miquel Nadal wurde in der selben Angelegenheit zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die begünstigten Firmen gehörten zu 50 Prozent den beiden Politikern, die sich mit Strohmännern getarnt hatten. Gegen Munar ist noch ein weiteres opulentes Korruptionsverfahren anhängig.
In Haft muss die aus Costitx stammende Tocher einer der Vorzeigefamilien Mallorcas vorerst noch nicht. Ihre Anwälte werden wohl Berufung gegen das Urteil einlegen. Ich hatte im strafblog erst unlängst unter dem Titel „Mallorcas frühere politische Elite wandert sukzessive in den Knast“ über diverse Korruptionsverfahren gegen mallorquinische Ex-Politiker, darunter auch der mehrfache Ministerpräsident Jaume Matas, berichtet.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Eine Königin muss ins Gefängnis. 5 1/2 Jahre für Maria Antonia!
Schlagworte:
vor: Persönlichkeitsrechte von Angeklagten versus freie Berichterstattung –...
zurück: Religionsfreiheit und Kindeswohl