Eine prompte Reaktion von BILD. Oder war´s nur eine zufällige Koinzidenz von Ereignissen?



Veröffentlicht am 31. Oktober 2014 von

rp_Rainerblau-196x300.jpgDas Persönlichkeitsrecht eines Menschen ist ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Die Verletzung dieses Rechts kann für den Betroffenen – je nachdem, in welcher Form sie geschieht und mit welchen Rückwirkungen das verbunden ist – zu gravierenden Nachteilen führen. Gewalt gegen Menschen oder Beschränkungen ihrer Freiheit gehören sicher zu den schlimmsten Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht, aber auch die (öffentliche) Bloßstellung, Beleidigung oder Verleumdung kann Schlimmes anrichten.

Das gilt auch für die sogenannte „Verdachtsberichterstattung“ in den Medien, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und jedenfalls mit journalistischer Sorgfalt und Augenmaß versehen sein muss. Und wenn sich ein Verdacht, über den öffentlich berichtet worden ist, als haltlos erweist, dann hat der hiervon Betroffene auch das Recht auf Klarstellung in einer ebenfalls öffentlichen und ebenso wahrnehmbaren  Form.

Ich hatte gestern in einem Blogbeitrag über die Berichterstattung bei BILD über ein Strafverfahren gegen „DJ Sash!“ wegen angeblicher Vergewaltigung und über den inzwischen erfolgten einwandfreien Freispruch von dem schweren Vorwurf geschrieben. Bereits am Mittwochabend hatte ich mit dem Verfasser des aus meiner Sicht wenig objektiven und schuldsuggerierenden BILD-Beitrags, John Puthenpurackal, telefoniert und diesen aufgefordert, umgehend sowohl in der Printausgabe als auch online über den Freispruch zu berichten. Das war mir auch zugesichert worden.

In der heutigen Printausgabe von BILD war dann auch ein kurzer Beitrag zu lesen, in dem ich durchaus zutreffend zitiert werde: „Wir waren überrascht, dass es überhaupt zur Anklage gekommen ist. In Deutschland wäre das nicht passiert.“

Leider war in der Online-Ausgabe von BILD bis heute Mittag kein entsprechender Beitrag erschienen. Das war aus unserer Sicht misslich, weil das Netz ja nichts vergisst und beim Googeln von Sash!´s Namen zwar von dem schlimmen Vorwurf, nicht aber von dem Freispruch zu erfahren war. Jedenfalls nicht bei bild.de.

Ich habe heute Mittag um kurz nach 12 Uhr ein Telefax an BILD geschickt und unter Darlegung der Rechtslage und unter Androhung gerichtlicher Schritte bis Morgen, 12 Uhr, einen klarstellenden Online-Beitrag eingefordert. Der erschien dann auch runde eineinhalb Stunden später, nämlich um 13:42 Uhr, bei bild.de.

Wer jetzt bei bild.de „Sash“ in die Suchmaske eingibt, wird zuoberst über den Freispruch unterrichtet. Damit lässt es sich jedenfalls besser leben als zuvor. Ob es sich bei der Online-Stellung des Beitrages um eine sehr schnelle Reaktion auf mein Anwaltsschreiben handelt oder der Beitrag ohnehin heute online gegangen wäre, vermag ich nicht sicher zu beurteilen. Aber jedenfalls darf man in einem Fall wie dem vorliegenden eine zeitnahe Richtigstellung erwarten. BILD war jedenfalls deutlich schneller, als es darum ging, über den Vorwurf gegen Sash! zu berichten, als über den Freispruch.

Besser wäre es allerdings noch, wenn der reichlich suggestive Ursprungsbeitrag insgesamt gelöscht würde. Wir haben BILD auch insoweit eine Frist gesetzt und werden erforderlichenfalls rechtliche Schritte sorgfältig prüfen. In einem anderen Fall von Persönlichkeitsrechtsverletzung haben wir  in uns diesem Jahr schon einmal erfolgreich gerichtlich gegen BILD durchgesetzt. Damals hat BILD die Berufung gegen das eine einstweilige Verfügung bestätigende Urteil zurückgenommen.

 

 


Kategorie: Strafblog
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