Freispruch für DJ Sash! vom Vorwurf der Vergewaltigung



Veröffentlicht am 30. Oktober 2014 von

 

DJ Sash!

DJ Sash!

Es ist gekommen, wie es nach meiner Einschätzung der Beweislage kommen musste. Der international renommierte DJ Sash! ist von einem Gericht im finnischen Tampere vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Freispruch wurde gestern Mittag um 14 Uhr Ortszeit verkündet, wie uns der finnische Rechtsanwalt Gummerus telefonisch mitteilte. Damit ist hoffentlich ein endgültiger Schlussstrich unter ein Verfahren gezogen worden, das meines Erachtens niemals zu einer Anklage hätte führen dürfen.

Ich habe am Dienstag der vergangenen Woche auf Verteidigerseite an dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Prozess teilgenommen und dabei Einiges über die Unterschiede zwischen deutschem und finnischem Strafprozessrecht gelernt. Darüber habe ich im strafblog bereits berichtet. Insbesondere sind wir vom Gericht zum Stillschweigen über den Verhandlungsverlauf verdonnert worden, und selbstverständlich werde ich mich daran halten.

Deshalb nur so viel: Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in Deutschland schon aufgrund der Aktenlage keine Anklage gegeben hätte. Die polizeilichen Aussagen der Belastungszeugen waren nach meinem Dafürhalten überaus widersprüchlich und teilweise regelrecht lebensfremd. Sash! hat das behauptete Tatgeschehen immer bestritten und hierfür auch einen Zeugen an seiner Seite gehabt. Die finnische Polizei und der Untersuchungsrichter hatten wohl auch von Beginn an ihre Zweifel, sonst hätte der Erlass eines Haftbefehls nahe gelegen.

Dass es Monate nach dem angeblichen Tatgeschehen dennoch zu einer Anklage kam, hat Sash! überrascht und schockiert. So ein Vorwurf kann – auch wenn er völlig unberechtigt ist – existenzgefährdend sein. Das gilt erst recht, wenn man im Licht der Öffentlichkeit steht und von seinem guten Ruf lebt. Es hat schon manche Promis gegeben, die wegen einer einschlägigen Beschuldigung einen massiven Karriereknick erlebt haben, auch wenn sie später rechtskräftig freigesprochen worden sind. „Aliquid semper haeret“ – irgendetwas bleibt immer hängen, lautet ein lateinisches Rechtssprichwort.

Bis zwei Tage vor der Verhandlung war weder in den finnischen noch in den deutschen Medien über den Prozess berichtet worden. Insoweit bestand die vage Hoffnung, dass die Angelegenheit bei dem zu erwartenden Freispruch unter der Decke bleiben und gar nicht erst ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden würde. Aber dann kam es halt doch anders. Die finnische Presse hatte Wind von dem Verfahren bekommen und einige Bildberichterstatter zum Gericht geschickt. Fotos, auf denen Sash! sein Gesicht verdeckte, gingen durch die Medien. Und natürlich hat BILD das aufgegriffen und unter dem Titel „Hier sitzt ein Star-DJ wegen Vergewaltigung vor Gericht“ das Ganze kolportiert. Unter dem Foto mit dem vermummten Sash! heißt es bei BILD: „Das Gesicht ist unter einer Kapuze und einer Mütze versteckt. Als wolle er sich vor den schlimmen Vorwürfen verstecken.“

Nein, liebe (?) BILD, vor den Vorwürfen musste Sash! sich nicht verstecken. Dazu hat er sich gegenüber dem Gericht mit offenem Visier geäußert. Aber vor einer ungerechten und vorverurteilenden Berichterstattung wollte er sich verstecken, und diese Sorge war ja nicht unberechtigt, wie die oben zitierte Schlagzeile belegt. Sash! saß nicht wegen einer tatsächlich stattgefundenen, sondern wegen einer nur behaupteten, einer angeblichen Vergewaltigung vor Gericht und er hatte Angst, dass schlimmstenfalls seine Kinder und deren Klassenkameraden ihn unter einer die Sachlage entstellenden Schlagzeile in Medien wie BILD erkennen würden.

Es ist das Los von prominenten Menschen, dass diese sich mehr als Andere der Gefahr ungerechtfertigter Vorwürfe aussetzen und dass dann von der Presse oft ohne Rücksicht auf die familiäre Situation und die Persönlichkeitsrechte darüber berichtet wird. Als „Person der Zeitgeschichte“ muss man das unter gewissen Umständen hinnehmen, so lange sich die Berichterstattung im Rahmen zulässiger „Verdachtsberichterstattung“ bewegt. Die BILD-Schlagzeile und der zitierte Satz unter dem Foto sind da schon grenzwertig. Immerhin heißt es aber im weiteren Text einschränkend,  Sash! „solle“ sich nach einem Konzert an einer jungen Frau vergangen haben, und ich selbst werde mit dem Satz zitiert: „Wir gehen davon aus, dass es einen Freispruch geben wird, weil die Vorwürfe unzutreffend sind.“

Das ist jetzt auch so gekommen. Wer Sash! kennt, den erstaunt das nicht. Nach der Berichterstattung hat er viel Zuspruch aus seinem persönlichen Umfeld und aus Künstlerkreisen bekommen, niemand traut ihm eine solche Tat zu.

Trotzdem ist die Erleichterung jetzt groß. Auch bei mir. Man weiß ja nie wirklich sicher, was die Justiz in ihrer Weisheit aus einem Verfahren macht. „Vor Gericht und auf hoher See …..“ – Sie wissen schon.

Ich bedauere ein wenig, dass ich inhaltlich nichts über den Prozessverlauf schreiben darf. Dann würde manchem Leser klar werden, dass der Freispruch nicht etwa auf großen Zweifeln beruht, sondern einfach folgerichtig war. So sieht es auch die finnische Presse.

Helsingin Sanomat, Finnlands größte Tageszeitung, titelt: „Die Vergewaltigungs-Anklage gegen den 90er-Jahre-Topartisten wurde entkräftet und fallengelassen.“

Iltalehti, eine große Abendzeitung, schreibt:  „Die Vergewaltigungs-Anklage gegen den Weltstar wurde fallengelassen.“

Und selbst die Yellow Press, hier Seiska, konstatiert:  „Vergewaltigungs-Anklage gegen den Sash!-Star abgewiesen – keine Beweise für Verbrechen.“

Die Entscheidung des Gerichts sei einstimmig gefallen, heißt es. Bleibt zu hoffen, dass nichts Schlimmes an Sash!´s Ruf hängen bleibt. Und dass die paar Wenigen, die ihn zwar nicht persönlich kennen, aber dennoch voller Vorurteile im Internet Beleidigungen und Drohungen gegen ihn ausgesprochen haben, sich eines Besseren besinnen.

Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung sollte nicht nur im Strafprozess, sondern auch in den Köpfen der Menschen Geltung beanspruchen dürfen. Erst Recht nach einem Freispruch!


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