Er hat´s getan – Rechtsstaatlichkeit wird ab sofort auf der Kubicki-Skala gemessen



Veröffentlicht am 19. Februar 2014 von

Wolfgang Kubicki, Foto: Sven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de

Wolfgang Kubicki, Foto: Sven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de

Also, das muss man ihm lassen, der Mann lässt Worten auch Taten folgen. Gestern hat der schleswig-holsteinische FDP-Vize Wolfgang Kubicki wie angekündigt Strafanzeige gegen den BKA-Chef Ziercke und gegen den SPD-Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann, erstattet. Und bescheiden und zurückhaltend, wie er nun mal ist, hat er die Strafanzeige auch gleich der WELT zukommen lassen, welche das gestern dann auch brühwarm mit einem Foto  des Rubrums der Anzeige in ihrer Online-Ausgabe berichtet hat.

Er habe die Anzeige gestern um 17 Uhr an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gefaxt, lässt der smarte Wolfgang verlauten, das Original mit seiner Unterschrift sei auf dem Postwege unterwegs. Man sieht, da wird mit Sorgfalt gearbeitet, doppelt gemoppelt hält bekanntlich besser.

Gegen Ziercke bestehe ein Anfangsverdacht wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses, weil der dem Oppermann entweder explizit oder durch konkludentes Schweigen bestätigt habe, dass es zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy kommen könne, lässt Kubicki in der Strafanzeige sinngemäß verlauten, und Oppermann habe Ziercke mit seiner Anfrage, ob da was gegen Edathy im Busche sei, möglicherweise zu dem Geheimnisverrat angestiftet.

Das Bemühen Oppermanns, mit seiner Anfrage bei Ziercke Schaden von der Partei, der Fraktion oder der Koalition abzuwenden, sei zwar ehrenwert, stelle aber – da ist Kubicki sich sicher – keinen strafrechtlich relevanten Rechtfertigungsgrund dar. Punkt. Der im Vergleich zu Oppermann noch viel ehrenwertere Anzeigenerstatter Kubicki muss das wissen, er ist ja schließlich nicht nur Politiker, sondern auch Rechtsanwalt und Strafverteidiger und neuerdings auch oberster Wahrer des Rechtsstaates.

Als Liberaler müssen dem Wolfgang Kubicki die Bürgerrechte ein Menge wert sein. Deshalb bin ich mir sicher, dass er auch noch eine Strafanzeige gegen den Hannoveraner Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich und gegen die Richter, welche diverse Durchsuchungsbeschlüsse gegen Edathy erlassen haben, nachschießen wird, weil die – so schaut es derzeit aus – ohne tragfähigen Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren  gegen Edathy in Gang und die besagten Beschlüsse in die Welt gesetzt haben. Da stehen ja die Tatbestände der Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und der Rechtsbeugung (§ 339 StGB) im Raume, zumindest anfangsverdachtsmäßig. Und wer, wenn nicht Kubicki, soll das als oberster Rechtsstaatsverteidiger via Strafanzeige zur Sprache bringen?

Wir wissen, und das ist tröstlich, das Kubicki bei der Erstattung der Strafanzeige völlig selbstlos und politisch uneigennützig gehandelt hat, weil Recht halt Recht und Unrecht nun mal Unrecht bleiben muss. So wird er es sicher auch bei der Verteidigung der Bürgerrechte des Herrn Edathy halten, auch wenn der Mann wegen gewisser Neigungen ein wenig in Verruf gekommen ist. Aber es geht ja ums Prinzip und dafür lohnt der Kampf. Dann bekommt der FDP-Mann bestimmt auch die Note 10 auf der neuen Kubicki-Skala für Rechtsstaatlichkeit.

 

 


Kategorie: Strafblog
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