Erkleckliches Schmerzensgeld wegen zu langer Sicherungsverwahrung



Veröffentlicht am 24. April 2012 von

Insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld hat das Landgericht Karlsruhe heute vier Männern zugesprochen, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen und anschließender 10jähriger Sicherungsverwahrung weitere 8 bis 12 Jahre Freiheitsentzug über sich ergehen lassen mussten. Grundlage hierfür war eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 1998, wonach unter anderem auch die nachträgliche Anordnung unbeschränkter Sicherungsverwahrung zugelassen wurde.  Dieses Gesetz war später vom Europäischen Gerichtshof als menschenrechtswidrig erklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Bewertung angeschlossen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Demzufolge waren die Männer viele Jahre lang ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Diese Verletzung des Grundrechts auf Freiheit durch eine staatliche Maßnahme nahm das Karlsruher Landgericht zum Anlass, den Klägern Schmerzensgeld in genannter Höhe zuzusprechen. Diese hatten insgesamt 400.000 Euro geltend gemacht.


Kategorie: Strafblog
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