Fernsehkameras nachhause geschickt: Immer noch kein Urteil im Thüringer Wirtschaftsstrafverfahren



Veröffentlicht am 17. September 2013 von

Da hat das Landgericht Mühlhausen am vergangenen Mittwoch den eigenen Terminplan über den Haufen geworfen und die Fernsehkameras und Journalisten der schreibenden Zunft, die sich auf die Urteilsverkündung eingestellt hatten, wieder nachhause geschickt. Seit Februar 2013 bin ich inzwischen 20 Mal nach Thüringen gereist, um dort den Chef des ehedem größten ostdeutschen Reiseveranstalters in einem Berufungsverfahren wegen Betruges und Untreue zu verteidigen. Erstinstanzlich war der damals noch anderweitig verteidigte Unternehmer nach nur 5 Stunden Verhandlungsdauer von einem Schöffengericht in Gera zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Anklage soll er unter anderem trotz schon im Jahr 2006 eingetretener Zahlungsunfähigkeit in zahlreichen Fällen Verträge mit Hotels, Restaurants, Taxiunternehmen und ausländischen Reiseveranstaltern abgeschlossen haben, ohne sicher sein zu können, dass er die bestellten Leistung auch fristgerecht werde bezahlen können. Als das Unternehmen 2010 in die Insolvenz ging, soll ein sechsstelliger Betrag an offenen Rechnungen aus dem Tatzeitraum verblieben sein. Darüber hinaus soll er von ihm vereinnahmte Gelder, die einem Veranstalter für Motorsportgroßereignisse und einem Reiseversicherer zugestanden haben, veruntreut und zur Verbesserung der Liquiditätslage seines Unternehmens eingesetzt haben. Zwei Reisegruppen sollen wegen unbezahlter Rechnungen in Kenia und Südamerika hängen geblieben sein und mussten sich laut Anklage freikaufen, um die Rückreise antreten zu können.

Wir haben in der Berufung sehr intensiv verhandelt. Ich habe frühzeitig darauf hingewiesen, dass mein Mandant nie in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, dass es ihm darum ging, das Unternehmen und die Arbeitsplätze zu retten, dass es zum Optimismus Anlass gebende Kreditverhandlungen und Sanierungsbemühungen gegeben habe und dass die Insolvenz mitten in eine durchaus positive Unternehmensentwicklung geplatzt sei, bei der schon wieder erhebliche operative Gewinne gemacht wurden. Was ist schon ein Ausfallschaden in Höhe von weniger als 400.000 Euro laut Anklage, wenn in dem in Rede stehenden Zeitraum ein Umsatz von mehr als 100 Millionen erzielt wurde? Weniger als 1 Prozent Mehrumsatz hätten womöglich ausgereicht, die Insolvenz und das Strafverfahren zu vermeiden. Wir haben geltend gemacht, dass keine Untreue vorliege, weil mit den Vertragspartnern Abreden über die Verwendung der vereinnahmten Gelder getroffen worden seien.

Die Staatsanwaltschaft, die gegen das erstinstanzliche Urteil ebenfalls Berufung eingelegt hatte und die anfangs noch wenig Bereitschaft zeigte, von ihren Strafvorstellungen abzuweichen, hat sich im Laufe der Verfahrens zumindest teilweise von der Argumentation der Verteidigung überzeugen lassen. Sie ist – weil jetzt anders verteidigt wurde und auch zahlreiche Zeugen gehört wurden – zu einer anderen Sichtweise gekommen, was ihr aus meiner Sicht zur Ehre gereicht. Der Staatsanwalt hat erkennen lassen, dass er wegen der Untreuevorwürfe selbst Freispruch beantragen wird, weil die Beweisaufnahme dies so ergeben habe. Er geht jetzt noch von einem Ausfallschaden von unter 100.000 Euro aus. Hinzu kommt noch ein fünfstelliger Betrag nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge. Ein Teil der Tatvorwürfe wurde bereits nach § 154 StPO eingestellt. Die Verteidigung hat auch Konzessionen machen müssen, so ist das bisweilen in komplexen Verfahren. Wir haben uns einander respektvoll angenähert, jetzt liegen die Vorstellungen nicht mehr nennenswert auseinander. Es wird wohl, wenn die Kammer den beiderseitigen Vorstellungen folgt, eine Strafe von weniger als 2 Jahren geben, das wäre ein durchaus respektables Ergebnis.

Wie schon gesagt, eigentlich sollte am vergangenen Mittwoch plädiert und das Urteil verkündet werden. Das Gericht hatte entsprechende Pressmitteilungen herausgegeben. Dann kam aber die Überraschung. Der Vorsitzende meinte, bezüglich eines Anklagekomplexes hätten die Vorberatungen der Kammer noch Aufklärungsbedarf ergeben. Deshalb müssten noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung und natürlich auch der angeklagte Unternehmer reagierten konsterniert. Eigentlich war doch alles umfassend besprochen und aufgeklärt, dachten wir. Wir haben in seltener Einmütigkeit mit dem Gericht diskutiert und versucht, das Verfahren doch noch an diesem Tag zu Ende zu bringen. Die Kammer wollte noch Nachweise über eine erfolgte Schadenwiedergutmachung, die zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung außer Streit stand, haben. Die Sitzung wurde unterbrochen. Wir haben uns die Nachweise per Fax und email zuleiten lassen. Das dauerte bis zum frühen Nachmittag. Nach Sichtung der Unterlagen war auch die Kammer zufrieden. Jetzt war es allerdings zu spät, um noch mit den Plädoyers zu beginnen. Also wurde vertagt.

Am 27. September soll jetzt weiterverhandelt werden. Wir alle gehen davon aus, dass dann wirklich plädiert werden kann und auch die Urteilsverkündung erfolgt. Der Angeklagte kann seinen Blick dann hoffentlich wieder nach vorne richten. Das Leben geht ja weiter.

 


Kategorie: Strafblog
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