Frau bewusstlos gewürgt: Knappe Bewährungsstrafe für den Nürnberger Fußball-Profi Timo Gebhart



Veröffentlicht am 12. Januar 2015 von

FCNürnberg_logo_svgDas war knapp und hätte auch anders ausgehen können. Der Mittelfeldspieler des 1. FC Nürnberg, Timo Gebhart, ist laut einem Bericht bei nordbayern.de  in der vergangenen Woche wegen (gefährlicher?) Körperververletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Die JVA-Fußballer in der Nürnberger Haftanstalt an der Mannertstraße müssten deshalb – so steht es in dem Beitrag – auch weiterhin auf die Dienste des temperamentvollen Kickers verzichten.

Die Verfahrensbeteiligten haben sich dem Bericht zufolge auf eine in Anbetracht der Vorwürfe moderate Bewährungsstrafe geeinigt, die aus meiner Sicht nicht selbstverständlich war. Der wegen Körperverletzung erst sechs Monate vor dem Tatgeschehen zu einer Geldstrafe verurteilte Gebhart soll in der Nacht auf den 22. Februar 2013 im VIP-Bereich der Diskothek Goija gegen 3 Uhr morgens mit einem Mann in Streit geraten sein. Eine 29-jährige Frau, die schlichten wollte, soll er dann als „Schlampe“ tituliert haben. Später, so die Anklage, habe er die Frau auf dem Weg zur Damentoilette gemeinsam mit einem Begleiter abgepasst. Während der Begleiter sie festhielt, soll Gebhart die Frau sodann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Eine gewisse Alkoholisierung scheint bei der Tat eine Rolle gespielt zu haben.

Der Frau sollen später diverse Vorteile versprochen worden sein, wenn sie Gebhart nicht belaste. Das allerdings sei ohne Zutun des Fußballers erfolgt, hatte sein Verteidiger unwidersprochen geltend gemacht.

Im Rahmen der getroffenen Verfahrensabsprache waren  weitere Anklagepunkte, darunter Beleidigung, Bedrohung  und eine weitere Körperverletzungshandlung, eingestellt worden. Gebhart war im Oktober 2013, als das Ermittlungsverfahren wegen des makabren Würgegeschehens schon ein halbes Jahr lang lief, in einer anderen Disco mit einem Türsteher aneinander geraten und soll diesen dem Vernehmen nach mit dem Schienbein im Gesicht verletzt haben.

Die Nürnberger Amtsrichterin Pilartz soll im Rahmen der Urteilsbegründung gesagt haben, ohne das im Rahmen des Deals abgegebene Geständnis wäre wohl eine höhere Strafe herausgekommen, die dann auch nicht mehr zu Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Wenigstens im Verfahren hat der – anwaltlich beratene – Fußballer also Alles richtig gemacht. Bleibt zu hoffen, dass er sich zukünftig bei Auseinandersetzungen zurückhält und sich auf´s Fußballspielen konzentriert. Der Club braucht ihn ja womöglich noch.


Kategorie: Strafblog
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