… meinte der JVA-Beamte zu mir, als ich vorgestern einen Mandanten in der Mönchengladbacher JVA aufsuchte. „Wie lustig!“, dachte ich leicht irritiert, aber ich kannte den Hintergrund der Bemerkung nicht, weil ich in der vergangenen Woche zum Abschluss der Piratenverfahrens einige Tage in Hamburg gewesen bin und deshalb gar nicht mitbekommen hatte, was hier vor Ort geschehen war. Dabei hatte die Presse durchaus berichtet. Ein Mönchengladbacher Anwalt war nämlich vor wenigen Tagen dabei ertappt worden, wie er für einen Mandanten 3 Gramm Heroin in den Knast einschmuggeln wollte, und bei einer anschließenden Hausdurchsuchung waren bei dem Kollegen noch weitere 30 Gramm der teuren Shore gefunden worden. Wie bei rp-online nachzulesen ist, hatten Knastinsassen und JVA-Beamte der Polizei Hinweise auf den Juristen gegeben, der dann wohl gezielt kontrolliert wurde. In welchem Umfang der Mann Rauschgift ins Gefängnis geschmuggelt hat und wieviele Gefangene von ihm versorgt wurden, teilte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht mit.
Dem Anwalt, der sich wohl weiterhin auf freiem Fuß befindet, droht eine empfindliche Freiheitsstrafe und sicher auch der (zumindest vorübergehende) Entzug der Anwaltszulassung. Auf Besitz, Erwerb, Abgabe und Handeltreiben von und mit Heroin in nicht geringer Menge steht eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr. 1,5 Gramm Heroinhydrochlorid stellen eine nicht geringe Menge dar. Bei 30 Gramm ist dieser Wert sicher bei weitem überschritten. Es wird also eng für den Kollegen, der uns allen mit seiner Aktion keinen Gefallen getan hat. Schließlich können wir kein Interesse daran haben, bei zukünftigen JVA-Besuchen akribisch auf Rauschgift durchsucht zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die eingangs zitierte Äußerung wirklich nur ein Scherz ist und nicht dazu führt, uns Strafverteidiger unter Generalverdacht zu stellen.
Kategorie: Strafblog
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