Ist der ehemalige Grünen-Schatzmeister von Brandenburg ein Zuhälter?



Veröffentlicht am 18. November 2012 von

Überraschende neue Erkenntnisse haben dazu geführt, dass der Prozess gegen den früheren Landesschatzmeister der brandenburgischen Grünen, Christian Goetjes, vor dem Potsdamer Landgericht weitergeht. Eigentlich war am vergangenen Donnerstag schon das Urteil erwartet worden, nachdem Goetjes gestanden hatte, rund 274.000 Euro aus der Parteikasse entwendet und überwiegend für zwei osteuropäische Prostituierte verwendet zu haben. Ich hatte darüber im strafblog berichtet. Dann kam es aber anders. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, kam es nämlich gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zu einem Paukenschlag. Der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann habe mitgeteilt, nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes (LKA) sei Goetjes verdächtig, sich als Zuhälter betätigt und einen Escortservisce betrieben zu haben bzw. sogar immer noch zu betreiben. Die entsprechenden Akten, die das belegen sollen, habe er erst am Tag zuvor von der Staatsanwaltschaft erhalten und in der Nacht zum Donnerstag lesen können. Danach soll sich eine bulgarische Prostituierte, die für Goetjes arbeite, an die Abteilung für organisierte Kriminalität des LKA gewandt haben. Die Frau, die jetzt zum nächsten Verhandlungstag als Zeugin geladen ist, habe bekundet, dass Goetjes mehreren Prostituierten Freier vermittele und diese auch persönlich zu diesen fahre und die Preise festsetze. Er kassiere die Hälfte des Dirnenlohns. Es sollen Erkenntnisse vorliegen, wonach der Ex-Politiker Freier über zwei Internetadressen anwerbe und über ein auf seine Mutter angemeldetes Handy mit diesen telefoniere.

Jetzt könnte es eng werden für den Angeklagten, der bislang bekundet hatte, er habe aus Liebe und Menschenfreundlichkeit gehandelt und sich von zwei Prostituierten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ausnehmen lassen. Mit den Grünen hatte Goetjes, der angegeben hatte, ausschließlich von Hartz IV zu leben, sich auf eine pauschale Schadensersatzzahlung von 65.000 Euro geeinigt, die er angeblich mit Hilfe seiner Eltern abstottert. Mag sein, dass der grüne Landesvorstand diesen Vergleich anficht, wenn sich die neuen Vorwürfe bestätigen sollten. Eine Bewährungsstrafe, die sich der Mann vielleicht erhofft hatte, dürfte dann wohl auch kaum noch erreichbar sein. Außerdem droht dann auch noch ein weiteres Verfahren wegen Zuhälterei und Steuerhinterziehung.

Spannend….

 


Kategorie: Strafblog
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