Kaum zu glauben: Die Plädoyers im Stalkingverfahren um eine Kriminalhauptkommissarin sind gehalten, jetzt warten wir auf das Urteil



Veröffentlicht am 17. Juni 2014 von

Rainer Pohlen, Foto: Stefan Völker

Rainer Pohlen, Foto: Stefan Völker

Was lange währt, muss noch lange nicht gut enden, aber immerhin ist nach 41 Verhandlungstagen im Berufungsverfahren wegen angeblichen Stalkings und anderer Delikte zum (ebenfalls angeblichen) Nachteil einer Kriminalhauptkommissarin ein Ende in Sicht.

Gestern wurde noch einmal in die Beweisaufnahme eingetreten, das Gericht hat ein paar rechtliche Hinweise erteilt und dann wurden die Plädoyers der Beteiligten unter Bezugnahme auf die bereits erfolgten Darlegungen wiederholt. Als Verteidiger habe ich sodann noch einmal Stellung zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft bezogen und unter anderem darauf hingewiesen, dass die Strafverfolgungsbehörde sich nicht die Mühe gemacht, die zahlreichen und aus meiner Sicht offenkundigen Unwahrheiten in der Aussage der Hauptbelastungszeugin auch nur ansatzweise zu beleuchten. Was nicht sein darf, ist auch nicht, könnte man meinen, eine Kripobeamtin lügt nun mal nicht, und wenn doch, dann muss man das ja nicht laut sagen.

Am Nachmittag hat noch der Kollege Oliver Wintz als Mitverteidiger ergänzend Stellung bezogen, dann hat der Angeklagte die Gelegenheit zum letzten Wort genutzt und dabei einige kritische Wort an das Gericht gerichtet.

Am 26. Juni soll jetzt endlich eine Entscheidung verkündet werden, in beiden Instanzen zusammengerechnet wären dann 61 Verhandlungstage vorüber.

20 lange Monate hat der Angeklagte in Untersuchungshaft gesessen, und natürlich besteht die Sorge, dass die Kammer mit ihrer Entscheidung irgendwie zu dem Ergebnis kommen wird, dass die Untersuchungshaft aufgebraucht ist. „U-Haft schafft Rechtskraft“ – wir kennen das ja.

Die Kammer hatte nach extrem langem Ringen vor einigen Wochen immerhin einen tatsächlichen und rechtlichen Hinweis gegeben, wonach sie nicht mehr zu Lasten des Angeklagten von der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin ausgehe. Insbesondere werde sie nicht mehr die Authentizität des als „Abblaufkalender“ bezeichneten Tagebuchs annehmen, welches die Nebenklägerin zum Nachweis einer im Prozess nachgeschobenen angeblichen sexuellen Nötigung und anderer Delikte, die schon 2 Jahre zurückgelegen haben sollen, in Kopie vorgelegt hatte. Das Original war dann später in der Kanzlei des Nebenklagevertreters auf mysteriöse Weise verschwunden.

Andererseits hatte die Kammer aber auch mitgeteilt, dass sie in einigen Fällen, die durch andere Zeugen belegt seien, zu einer Verurteilung tendiere. Wir haben dagegen eingewendet, dass die Kripofrau über erhebliche manipulative Fähigkeiten verfüge und dass sie auf unterschiedliche Art mit den meisten Zeugen verbandelt sei. Mit einem Kripokollegen, der als Belastungszeuge auftrat, sei sie mehrfach privat in Urlaub gefahren, die Frau eines anderen Kollegen habe 2 Jahrzehnte in der Kanzlei des Nebenklagevertreters gearbeitet, etliche weitere Zeugen seien offensichtlich vor ihrer Vernehmung präpariert worden und hätten über erstaunliche Kenntnisse vom bisherigen Verfahrensverlauf verfügt. Ich habe darüber ja schon wiederholt ausführlich im strafblog berichtet.

Was auch immer beim Urteil herauskommen wird, der Angeklagte ist auf jeden Fall der Gelackmeierte. 20 Monate Untersuchungshaft und ein extrem langes Verfahren haben ihn wirtschaftlich marodiert und beruflich erst einmal vernichtet. Im Freispruchfall stünden ihm erhebliche Strafentschädigungsansprüche zu, die allerdings auch nicht ausreichen würden, den tatsächlichen Schaden zu kompensieren. Die Kammer würde aus meiner Sicht Mut beweisen und der Sachlage angemessen Rechnung tragen, wenn sie sich über das alte Strafverteidigersprichwort  bezüglich der Auswirkungen der Untersuchungshaft auf das Urteil hinwegsetzen würde.

Warten wir´s ab.

 


Kategorie: Strafblog
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