Revision verworfen: Big-Brother-Teilnehmer muss für lange Zeit ins Gefängnis



Veröffentlicht am 18. Juni 2014 von

 

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Wie der Bundesgerichtshof heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist die Revision eines 30-jährigen Kickboxers, der einer größeren Öffentlichkeit vor einer Zeit als Teilnehmer der exhibitionistischen Fernsehshow „Big Brother“ bekannt geworden ist, gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen vom November 2013 verworfen worden. Die von den Göttinger Richtern ausgeworfene Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten ist damit rechtskräftig.

Die Anklage hatte dem Kampfsportler, der bei der Finanzierung eines sozialen Zentrums für straffällige Jugendliche in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten war, vorgeworfen, einem Lotto-Millionär aus dem niedersächsischen Eichsfeld unter Androhung von Gewalt sukzessive 425.000 Euro abgepresst zu haben. Aus Angst habe er das Geld nach und nach gezahlt, hatte der zeitweise Glückspilz vor Gericht ausgesagt. Später hätte der Erpresser ihn noch genötigt, eine Quittung zu unterschreiben, wonach er 250.000 Euro zurückerhalten haben.

Der Verurteilte hatte angegeben, der Lotto-Millionär, den er in einer Spielhalle kennengelernt hätte, sei von seinem Projekt begeistert gewesen und hätte ihm das Geld freiwillig gegeben. Für einzelne Tatbeiträge hatte er Alibizeugen aufgeboten, denen das Gericht aber keinen Glauben geschenkt hatte. Das Projekt war im Jahr 2011 in die Schlagzeilen geraten, weil das dafür vorgesehene Gebäude aufgrund einer Brandstiftung erheblich beschädigt wurde. Die Versicherung hatte sich geweigert, für den Schaden aufzukommen.

Ein Mitangeklagter, der wegen Beihilfe zur Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden war, hatte bei der Polizei ein Geständnis abgegeben, später aber behauptet, dieses sei ihm von den Vernehmungsbeamten unter Drohungen in den Mund gelegt worden. Das wiederum hatte ihm das Gericht nicht abgenommen. Auch die Revision des Mitangeklagten ist vom BGH verworfen worden.

Für den Kickboxer war es das möglicherweise noch nicht. Gegen ihn sollen laut welt.de (Stand November 2013) noch 8 weitere Anklagen vorliegen, unter anderem wegen Betruges durch fingierte Autounfälle.

Was lehrt uns das? Nun, zumindest, dass (Lotto-)Glück und (Big-Brother-)Ruhm vergänglich sind, so wie so viele andere Dinge im Leben…


Kategorie: Strafblog
Permalink: Revision verworfen: Big-Brother-Teilnehmer muss für lange Zeit ins Gefängnis
Schlagworte: