Kein Ermittlungsverfahren gegen Mappus und Häfele wegen EnBW-Deal



Veröffentlicht am 8. Februar 2012 von

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird weder gegen den früheren CDU-Ministerpräsidenten Mappus noch gegen seinen Parteifreund und Ex-Finanzminister Stächele ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Kauf von EnBW-Aktien unter Umgehung des baden-württembergischen Parlaments einleiten. Wie spiegel-online berichtet, sieht die Strafverfolgungsbehörde, die aufgrund von 9 Strafanzeigen gegen Mappus aktiv wurde, keine Anhaltspunkte für  ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Politiker. Dabei hat die Staatsanwaltschaft offensichtlich auch berücksichtigt, dass der baden-württembergische Staatsgerichtshof vor einiger Zeit entschieden hat, dass der Aktienkauf ohne Zustimmung des Parlaments verfassungswidrig gewesen sei.

Dabei geht der Spiegel aufgrund eines ihm angeblich vorliegenden  vertraulichen Berichts der Landesregierung davon aus, dass der 4,7-Milliarden-Deal vor allem den Interessen von Morgan-Stanley-Chef Dirk Notheis und von Ex-Ministerpräsident Mappus gedient habe.

Inzwischen beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags mit dem EnBW-Geschäft. Man darf gespannt sein, ob sich aus den Ermittlungen des Ausschusses doch noch Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten ergeben.


Kategorie: Strafblog
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