Kneipenschlägerei – Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen 600 Euro eingestellt



Veröffentlicht am 11. Februar 2012 von

Mit einer Verfahrenseinstellung endete am vergangenen Donnerstag ein Verfahren gegen meinen Mandanten vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht. Der unter Bewährung stehende Mann war angeklagt, gegen halb vier morgens in einer Gaststätte einen älteren Gast, der zuvor mit seiner Begleiterin in Streit geraten war, zu Boden geschlagen und ihn dann mehrfach ins Gesicht getreten zu haben. Letzteres hatte mein Mandant entschieden bestritten. Er gab an, dass der Gast seine Begleiterin, die ihn zuvor nach einem Streit geohrfeigt hatte, gegen eine Wand gestoßen und sich dann auf die Frau geworfen habe. Er habe versucht, den Mann von der Frau runter zu ziehen. Der habe sich gewehrt und nach ihm geschlagen und getreten. Daraufhin habe er ihm ins Gesicht geschlagen, um sich zu wehren und um die Frau zu befreien.

Wie so oft bei Kneipenschlägereien waren die Aussagen der diversen Zeugen widersprüchlich. Offensichtlich hatte auch viel Alkohol eine Rolle gespielt. Ca. 1,3 Promille Atemalkohol – das entspricht 2,6 Promille Blutalkohol – waren bei dem Anzeigeerstatter festgestellt worden. Die Gastwirtin meinte, mein Mandant sei noch mehr alkoholisiert gewesen. Die bei dem angeblichen Tatopfer festgestellten Verletzungen waren nicht so gravierend, dass sie zwingend auf Tritte zurückzuführen waren.

Zuletzt konnte zwischen den Berufsbeteiligten, also Richterin, Staatsanwältin und ich als Verteidiger, eine salomonische Verständigung erzielt werden. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 Euro an eine karitative Organisation eingestellt. Mein Mandant war´s vor allem im Hinblick auf die laufende Bewährung zufrieden. Ich bin´s ebenfalls.


Kategorie: Strafblog
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