Langsame Staatsanwaltschaft, schnelles Gericht – Die Augsburger Richter sind ihrer Zeit voraus



Veröffentlicht am 29. Dezember 2013 von

KalenderIch erinnere mich noch daran, wie mir der sachbearbeitende Staatsanwalt  im Februar 2012 kurz nach einer spektakulären Saalverhaftung meiner Mandantin, die in anderer Angelegenheit aus dem Ausland zu einer Gerichtsverhandlung angereist war, sagte, dass die Anklage bis Ostern fertig sei. Ostern 2012, wohlgemerkt. Eine Haftverschonung dürfe ich nicht erwarten, die zuständige Beschwerdekammer habe er „im Griff“, erläuterte mir der Staatsanwalt. Letzteres war nicht der einzige Irrtum, dem der engagierte Strafverfolger unterlag, aber immerhin dauerte es rund 6 Wochen, bis der Haftverschonungsbeschluss erging. Für mich war es sonderbar genug, dass ausgerechnet der Haftgrund der Fluchtgefahr herhalten musste, da ich das Erscheinen meiner Mandantin in Kenntnis aller anhängigen Verfahren gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft schriftlich angekündigt hatte, um genau diesen möglichen Haftgrund von vornherein zu entkräften.

Weil sich die Ermittlungen verzögerten, wurde die Anklageerhebung dann zunächst auf den Herbst, dann auf November 2012 und von da auf Anfang 2013 verschoben. Schließlich dauerte es bis November 2013, bis die Anklage dann tatsächlich vorlag.  Immerhin, jetzt ist sie da.

Umso schneller ist da das Augsburger Landgericht. Mit Schreiben vom 23.12.2013 übermittelte die Geschäftsstelle der 9. Strafkammer nämlich eine richterliche Verfügung vom 02.01.2014 (!), wonach das Verfahren an die 11. Strafkammer abgegeben wird. „Beglaubigte Abschrift“ steht über der Verfügung, und die trägt in der Tat das auch im Begleitschreiben der Geschäftsstelle aufgeführte Datum vom Anfang des kommenden Jahres. Mein Gott, sind die schnell in Augsburg, habe ich gedacht, aber vielleicht ja nur deshalb, weil sie froh sind, die Sache aufgrund einer neuen Geschäftsverteilung loszuwerden.

Scherz beiseite, ich weiß, dass die 9. und die 10. Wirtschaftsstrafkammer in Augsburg derzeit aufgrund einiger Großverfahren überlastet sind. Da geht es insbesondere um ein in mehrere Prozesse aufgestückeltes Umsatzsteuerkarussellverfahren, in dem ich auch als Verteidiger tätig bin. Mein Mandant ist in dieser Sache erst vor relativ kurzer Zeit aus der reichlich langen Untersuchungshaft entlassen worden, wobei auch eine Rolle gespielt haben mag, dass genau wegen dieser Überlastung ein kurzfristiger Beginn der Hauptverhandlung nicht möglich erschien. Immerhin hat man jetzt schon für eine gewisse Entlastung für´s nächste Jahr gesorgt, indem Verfügungen aus 2014 schon heute ausgefertigt und mitgeteilt sind. Zumindest diese eine Verfügung. Chapeau!

 


Kategorie: Strafblog
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