Mönchengladbacher Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe gegen Plantagenbetreiber



Veröffentlicht am 13. Januar 2014 von

Zufrieden war ich heute morgen mit einem Urteil des Mönchengladbacher Schöffengerichts, durch welches mein Mandant – ein Endfünfziger – wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Im Herbst 2012 war der damals arbeitslose Mann, der aufgrund persönlicher Vorkommnisse eine depressive Phase durchlitt, in einem Schnellimbiss-Restaurant in Holland mit einem Niederländer ins Gespräch gekommen, der sich zunächst auf einer ganz menschlichen Schiene für ihn zu interessieren schien und ihn später dazu überredete, in einem zu seiner bescheidenen Behausung gehörenden Schuppen eine Cannabisplantage mit ca. 50 Pflanzen einzurichten. Das Equipment und auch die Pflanzenstecklinge wurden von dem Niederländer geliefert, er gab mündlich und auch schriftlich genaue Anweisungen, wie die Aufzucht der Pflanzen zu erfolgen hätte. Zwei Ernten hat es gegeben, bevor die Plantage aufflog, beide mit eher bescheidenem Erfolg. Beim ersten Mal seien nur rund 200 Gramm konsumfähiges Cannabis geerntet worden, weil er Vieles falsch gemacht habe und nur eine Lampe zur Bestrahlung der Pflanzen eingesetzt wurde, bei zweiten Mal seien es mit mehreren Lampen ca. 800 Gramm gewesen, hatte der Mann angegeben. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamtes hätten bei optimaler Bewirtschaftung der Plantage pro Ernte mindestens 2,1 Kilo geerntet werden können.

Die Staatsanwaltschaft und letztlich auch das Gericht sind der Einlassung gefolgt und haben neben dem umfassenden Geständnis strafmildernd berücksichtigt, dass der Mann nicht vorbestraft ist und dass er sich in einer labilen Lebenssituation eher widerwillig zu den Taten überreden ließ. Auch habe er in Anbetracht der Stromkosten, die – anders als in anderen Plantagenfällen – über den Stromzähler liefen, de facto keinerlei Gewinn gemacht, da er insgesamt nur einmal 200 Euro Belohnung erhalten habe.

Bei dieser Sachlage wurden dann Einzelstrafen von 6 Monaten und von 10 Monaten verhängt und zu einer 15-monatingen Gesamtstrafe zusammengezogen. Die wurde dann unter der Auflage straffreier Führung und Zahlung von 1.000 Euro an die Drogenberatung zur Bewährung ausgesetzt. Nach einer knappen Stunde war die Verhandlung vorbei. Mein Mandant war´s auch zufrieden, und das ist ja die Hauptsache.


Kategorie: Strafblog
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