Nachlese zum Piratenprozess: Ist das Verfahren gescheitert? Das Leben schreibt unglaubliche Geschichten.



Veröffentlicht am 23. Oktober 2012 von

Die Waage der Gerechtigkeit? Wandskulptur im Hambuger Strafjustizgebäude

Nun ist er tatsächlich vorbei, der Hamburger Piratenprozess, und mit einigen Tagen Abstand ist es an der Zeit, noch einmal Resumée zu ziehen:

Wie ich bereits im Strafblog berichtet habe, sind die zehn angeklagten Somalier von der Jugendkammer des Hamburger Landgerichts zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen zwei und zehn Jahren verurteilt worden. Dies liegt deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die für die erwachsenen Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu 12 Jahren und für die drei jungen Somalier Jugendstrafen von vier bzw. 5 ½ Jahren gefordert hatte. In seiner vierstündigen Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Dr. Steinmetz am vergangenen Freitag dargelegt, aus welchen rechtlichen Erwägungen heraus die Kammer das Verfahren für zulässig hält und wie sie zu ihrer tatsächlichen und rechtlichen Überzeugungsbildung gekommen ist. Für die Kammer bestehe keinerlei Zweifel daran, dass alle Angeklagten bei der Kaperung des Deutschen Frachters MS Taipan am 5. April 2010 freiwillig mitgemacht hätten und dass alle vorab  in das geplante Tatgeschehen eingeweiht gewesen seien. Insoweit sei nach der Überzeugung der Kammer jeweils von Mittäterschaft auszugehen. Die Annahme eines minderschweren Falles schloss die Kammer bei allen zehn Angeklagten aus. Gleichwohl müssten die katastrophalen Lebensbedingungen in Somalia und die nicht ausschließbaren individuellen Notlagen in erheblichem Maße strafmildernd berücksichtigt werden. Nicht zuletzt deshalb sei die Kammer auch deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft geblieben.

Als besonders schwierig bezeichnete es Steinmetz, bei den jugendlichen bzw. heranwachsenden Angeklagten zu einem angemessenen Urteil zu kommen. Steinmetz bedauerte insoweit ausdrücklich, dass das Jugendrecht der Kammer keine Möglichkeit gegeben habe, eine Reststrafe zur Bewährung auszusetzen und so noch eine Zeit lang die Kontrolle über die jungen Leute auszuüben. Man habe es aber nicht als angemessen angesehen, eine über zwei Jahre hinausgehende Jugendstrafe zu verhängen, deren Rest dann durch den hierfür zuständigen Jugendrichter im Rahmen der Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Aufgrund der durchgängig positiven Entwicklung der Jugendlichen im Vollzug und nach ihrer Haftentlassung im April 2012 habe die Kammer es letztlich als ausreichend angesehen, Strafen zu verhängen, die durch die erlittene Untersuchungshaft bereits vollständig verbüßt seien. Die jungen Leute müssten daher nicht mehr zurück ins Gefängnis.

Abschließend äußerte Steinmetz sich in sehr persönlichen Worten zu der Kritik, die in der Öffentlichkeit und auch in den Verteidigerplädoyers am Verfahren geübt worden war. Die Kammer betrachte das Verfahren im Gegensatz zu manchen Verteidigern nicht als gescheitert. Im Gegenteil: Dieses sei in Anbetracht von mehr als 60 erfolgreichen Kaperungen im Jahr 2010 und mehr als 1000 entführten Seeleuten absolut notwendig gewesen. Die lange Verfahrensdauer sei auch darauf zurückzuführen, dass etliche Angeklagte sich erst nach mehr als 40 Verhandlungstagen erstmals zur Sache geäußert und Einlassungen abgegeben hätten. Dies entspreche zwar der prozessualen Rechtslage, ggf. sei aber der Gesetzgeber dazu berufen, hier etwas zu ändern. Steinmetz äußerte Unverständnis über etliche Beweis- und Verfahrensanträge diverser Verteidigerinnen und Verteidiger, die teilweise eine Zumutung gewesen seien.

Ich selbst hatte in meinem Schlussvortrag die Auffassung geäußert, dass das Verfahren unabhängig von dem zu erwartenden Urteilsspruch fast notwendigerweise gescheitert sei. Bereits die rechtlichen Grundlagen seien bei rechtsphilosophischer Betrachtungsweise zweifelhaft. Grundlage für jedes Strafverfahren seien normalerweise gesellschaftliche Regeln und Konventionen, also Gesetze, welche von den Rechtssubjekten anerkannt werden. Bei Somalia handele es sich um jedoch um einen „failed state“, in dem es weder Recht und Gesetz noch eine funktionierende Justiz oder ein Polizeiwesen gebe. Die Angeklagten seien in Not, Elend und Bürgerkrieg groß geworden. Für sie habe stets nur ein Gesetz gegolten, nämlich das Gesetz des Überlebens. Wer sich und seine Familie vor dem Verhungern schützen wolle, der frage nicht danach, was erlaubt sei. Wie sagte seinerzeit Bertolt Brecht: „Erst kommt das Fressen, dann die Moral.“ Jedenfalls sei es mehr als problematisch, wenn man aufgrund internationalen Seerechts oder aufgrund nationaler deutscher Bestimmungen einem dortigen Sachverhalt die deutsche Rechtsordnung überstülpe, die man dort unten weder kenne noch nachvollziehen könne.

Gescheitert sei das Verfahren auch, weil der Spagat zwischen Jugend- und Erwachsenenrecht nicht gut gehen konnte. Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht und nach Möglichkeit soll die Strafe auf dem Fuße folgen, um ihre erzieherische Wirkung zu entfalten. Eine fast zweijährige Verhandlungsdauer und mehr als 2 Jahre Untersuchungshaft für die jungen Angeklagten sind auch aus meiner heutigen Sicht nicht akzeptabel. Das Verfahren gegen die jungen Angeklagten hätte zu einem recht frühen Zeitpunkt abgetrennt werden können, wozu die Kammer sich aber nicht bereit gefunden hat.

In gewissem Sinne gescheitert ist das Verfahren auch deshalb, weil trotz der mehr als hundert Verhandlungstage am Ende eigentlich keine das Tatgeschehen und die individuellen Tatbeiträge betreffenden Erkenntnisse vorlagen, die über die Anfangserkenntnisse hinausgehen. Gewiss, wir alle wissen heute deutlich mehr über die politischen und sozioökonomischen Verhältnisse in Somalia. Wir haben einiges über die Ursachen der Piraterie am Horn von Afrika gelernt und sind ein bisschen zu Piraterieexperten geworden. Das Verfahren hat allerdings nicht dazu beigetragen, nennenswerte Erkenntnisse über die Hintermänner des Piraterieaktes zu gewinnen oder einen tieferen Einblick in die Strukturen der dahinter stehenden organisierten Kriminalität zu gewinnen.

Unbeantwortet geblieben ist aus meiner Sicht auch die Frage, wie zukünftig mit „Piratenverfahren“ umgegangen werden soll. Das Mammutverfahren in Hamburg hat immense Kosten verschlungen. In der Presse wurden die Kosten für jeden Verhandlungstag auf 35.000,00 € geschätzt. Dies erscheint mir durchaus realistisch. Hinzu kommen die Kosten der Verbringung der Piraten in die Niederlande und von dort nach Deutschland, die Kosten der Haft und etwaige sich daran anschließende Sozialleistungen. Die Gesamtkosten, die der Steuerzahler für die zehn Piraten aufbringen muss, dürften sich letztendlich auf 7,5 – 10 Mio. Euro belaufen. Das Durchschnittseinkommen in Somalia liegt nach vorliegenden Erkenntnissen bei etwa 300 US-Dollar im Jahr. Mit anderen Worten: Mit den Kosten, die jeder Pirat für den Steuerzahler verursacht, hätten in Somalia einige tausend Familien ein Jahr lang ernährt werden können. Auch wenn fiskalische Erwägungen bei der Rechtsfindung nach verbreiteter Meinung eigentlich keine Rolle spielen dürfen, stellt sich doch die Frage, ob diese Relationen noch verhältnismäßig sind.

Schließlich ist für mich auch nicht so ohne weiteres erkennbar, welche Strafzwecke mit dem Verfahren erreicht worden sind. Der Gesichtspunkt der Generalprävention, also der Abschreckungsgedanke, versagt vollkommen. Kein potentieller Pirat in Somalia wird sich durch ein deutsches Strafurteil davon abhalten lassen, an einer Kaperung teilzunehmen. So lange Not und Elend in Somalia herrschen, wird es unproblematisch möglich sein, neue Piraten zu rekrutieren. Wer bereit ist, sein Leben bei einem Pirateneinsatz zu riskieren, den interessiert ein deutsches Strafurteil nicht mehr, als wenn in China ein Sack Reis umfällt. Auch der Gesichtspunkt der Spezialprävention, also die Einwirkung auf den Täter, um ihn zukünftig von Straftaten abzuhalten, greift vorliegend nicht. So lange sich die Piraten in Deutschland aufhalten, werden sie keine Straftaten begehen, weil die Essentials, also Essen, Kleidung, Wohnung, durch den Sozialstaat gesichert werden. Sollten die verurteilten Somalier irgendwann in ihr Heimatland zurückkehren, wird sich auch dort wieder die tägliche Frage des Überlebens stellen. Womit wir wieder bei dem Brecht-Zitat angekommen wären.

Bleibt der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs. Wie schwer wiegt die Schuld, wenn eine Straftat nicht aus Habgier, sondern aus bloßer Not und zum Zwecke des eigenen Überlebens und des Überlebens der Familie begangen wird? Was würden wir tun, um zu verhindern, dass unsere Frauen und Kinder den Hungertod sterben? Man könnte dem entgegen halten, dass ja auch in Somalia trotz aller Not und allen Elends nicht jeder zum Piraten wird. Das ist richtig. Allerdings verhungern dort auch zehntausende oder werden Opfer von kriminellen Übergriffen, weil sie es nicht schaffen, eine wirksame Überlebensstrategie zu entwerfen.

Wie soll man aber dann angemessen umgehen mit der Piraterie am Horn von Afrika, wird mancher fragen. Irgendwie muss man ja auf die Piraterie reagieren und es kann doch auch nicht richtig sein, gefangene Piraten nicht strafrechtlich zu verfolgen und nur zurück an die somalische Küste zu bringen, damit sie von dort aus erneut auf Beutezug gehen können. Die Fragen sind berechtigt und ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine plausible Antwort darauf gefunden. Auch insoweit hat der Piratenprozess letztlich keine neuen Erkenntnisse verschafft. Ob es richtig ist, wie dies ein Mitverteidiger gefordert hat, die Prozesse wieder in somalische Anrainerstaaten zu verlegen, erscheint mir ebenfalls fraglich. Ich glaube kaum, dass dort bessere, gerechtere Urteile gesprochen werden würden.

Mit dem Urteil vom vergangenen Freitag ist eine Etappe im Piratenverfahren zu Ende gegangen. Natürlich wird gegen das Urteil Revision eingelegt werden und der Bundesgerichtshof wird dazu berufen sein, über die kontrovers diskutierten Rechtsfragen zu entscheiden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die Kammer nicht doch den Anträgen diverser Verteidiger hätte nachgehen müssen, zumindest zu versuchen, Zeugen aus Somalia zu laden und zu vernehmen. Ich denke, dass das Urteil frühestens in einem Jahr rechtskräftig werden wird. Bis dahin ist noch viel Wasser die Elbe hinabgeflossen.

Für „meinen Piraten“ Abdiwali freue ich mich. Das Urteil stellt sicher, dass er auf freiem Fuß bleibt und weiter zur Schule gehen und etwas lernen kann. Es mag sein, dass sich für ihn, der elternlos und ohne jegliche schulische Erziehung im Elend groß geworden ist, die Beteiligung an der Kaperung der MS Taipan irgendwann noch als Glücksfall erweisen wird. Das Leben schreibt halt immer wieder unglaubliche Geschichten.

Beachten Sie auch unseren Video-Beitrag zum Abschluss des Piratenprozesses bei strafblogTV oben rechts auf dieser Seite!

 

 

 

 


Kategorie: Strafblog
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