Noch ein paar Bömbchen im Piratenprozess geplatzt – Bald fahren wir nach Mumbay, oder ?



Veröffentlicht am 16. April 2012 von

Das an Überraschungen nicht arme Hamburger Piratenverfahren wurde heute mit ein paar weiteren Highlights angereichert, die ein Prozessende in immer weitere Ferne rücken lassen. Nachdem die zuständige Jugendkammer am letzten Freitag die drei jüngsten somalischen Angeklagten wegen Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft auf  freien Fuß gesetzt hatte, ging es heute mit Beweisanträgen und ergänzenden Einlassungen mehrerer erwachsener Angeklagter weiter. Und die hatten es in sich. Gleich 2 Somalier ließen über ihrer Anwälte vortragen bzw. unter Beweis stellen, dass Khalief D., der an den letzten 4 Hauptverhandlungstagen umfangreiche Angaben zum Tatgeschehen und zur Tatbeteiligung aller Angeklagten gemacht habe, massiv gelogen habe. Das betreffe insbesondere auch seine Angaben zur eigenen Rolle bei der Kaperung der MS Taipan, zu seiner Biografie und zur behaupteten Aufgabenverteilung. Khalief D. heiße in Wirklichkeit ganz anders, seine Familie sei führend in die Piraterie am Horn von Afrika verstrickt und finanziere diese, er sei einer der beiden Anführer der Aktion gewesen und habe auch schon früher an Piraterieakten teilgenommen. Dabei sei  er auch einmal von  einer französischen Fregatte aufgegriffen und erkennungsdienstlich behandelt worden. Seine schon früher aufgestellte Behauptung, einer seiner Brüder sei in Somalia ermordet  worden, nachdem dort in den Medien unter Namensnennung über seine Involvierung in das Hamburger Verfahren berichtet worden war, sei frei erfunden. Tatsächlich sei ein anderer Verwandter bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen und D. habe aus  der Haft heraus  veranlasst, dass Fotos von der Leiche gemacht und mit einer falschen Story versehen wurden. D. habe auch falsche Angaben zu seiner Stammeszugehörigkeit gemacht und verschwiegen, dass er aus einer wohlhabenden Familie stamme, die unter anderem mit der Piraterie ihr Geld verdiene. Er habe bei seiner Schilderung der Tat einfach einen Rollentausch vorgenommen und einem anderen Angeklagten das eigene Tun angelastet. Auch seine Angaben, wer welche Waffen getragen oder bedient habe, seien falsch. Offensichtlich wolle er sich mit seinen Lügen Strafmilderung auf  dem Rücken der Mitangeklagten verschaffen.

Peng, das saß!! Die Staatsanwaltschaft, die sich zuletzt vielleicht über ihren neuen Kronzeugen unter den Angeklagten gefreut hatte, und das Gericht werden nachzudenken haben. Und die anderen Verfahrensbeteiligten auch. Da kann sich noch so Manches entwickeln, nie war das Verfahren so spannend und so unüberschaubar wie jetzt. Wir alle wissen nicht, was demnächst noch  auf uns zukommt.

Und als wenn das nicht reichen würde, stellte der Verteidiger des ältesten Angeklagten erneut den Antrag, zwei inzwischen mit ihrer Wohnanschrift in Indien bekannte Zeugen zu laden zum Beweis der Tatsache, dass sein Mandant unter Waffenvorhalt zum Mitmachen bei der Kaperung der MS Taipan gezwungen worden sei. Ein Mitarbeiter der Verteidigung sei Ende Februar nach Mumbai und von dort an den Wohnort der beiden Zeugen gereist und hätte mit diesen und einem weiteren bislang noch nicht benannten Zeugen gesprochen. Die beiden Augenzeugen seien bereit, sich entweder in der deutschen Botschaft in Neu Dheli oder im deutschen Generalkonsulat in Mumbay zu den Beweistatsachen vernehmen zu lassen. Nach Deutschland wollten sie – anders als der dritte Zeuge – aus famliären Gründen nicht kommen. Die Aufklärungspflicht des Gerichts gebiete es – so der betreffende Verteidiger – dass die gesamte Kammer die Vernehmung der Zeugen durchführe. Na dann, auf nach Mumbay, oder?

Ich will ja nicht vorgreiflich  werden. Zahlreiche prozessuale Fragen werden noch  zu klären sein. Und der Terminplan gerät immer mehr aus den Fugen. Mein Mandant ist auf freiem Fuß, das macht Manches leichter. Trotzdem wird sich erneut die Frage stellen, ob das Verfahren gegen die jungen Angeklagten nicht doch wieder abgetrennt und entschieden  werden kann. Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht (zumindest sieht das Gesetz das so vor) und ein weiteres Hinausschieben eines Urteils wäre erzieherisch  kontraindiziert. Das ist jedenfalls meine Meinung. Dabei verkenne ich nicht, dass eine Abtrennung und Vorabentscheidung bezüglich eines Teils der Angeklagten für die Kammer eine Reihe von anderen Problemen mit sich bringen kann. Aber so ein Prozess ist ja kein Wunschkonzert, das merken wir alle ….


Kategorie: Strafblog
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