Möglicherweise wird die Beweisaufnahme in einem Staatsschutzverfahren vor dem Frankfurter Oberlandesgericht gegen noch vier Angeklagte, die zur Religionsgemeinschaft der Sikhs gehören, am heutigen 51. Verhandlungstag geschlossen. Ich wäre dafür nicht undankbar, denn zwei Umfangsverfahren innerhalb eines Jahres – das Hamburger Piratenverfahren ist bekanntlich im letzten Monat nach 105 Verhandlungstagen zu Ende gegangen – bringen einen Strafverteidiger logistisch und zeitlich an die Grenzen. Ohne meine Kollegin Viktoria Nagel, die als Sicherungsverteidigerin beigeordnet ist und zahlreiche Verhandlungstage ohne mich wahrgenommen hat, wäre das gar nicht möglich gewesen.
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verabredung zum Mord sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und noch Einiges mehr wirft die Bundesanwaltschaft den ursprünglich fünf Angeklagten in einer sehr umfassenden Anklageschrift vor. Die aus dem indischen Punjab stammenden Männer sollen unter anderem einen Mordanschlag auf einen abtrünnigen Sikh-Guru sowie Attentate auf indische Militäreinrichtungen geplant haben.
Nachdem es schon frühzeitig Verständigungsgespräche gegeben hatte, waren den Angeklagten für den Fall eines Geständnisses Strafobergrenzen zwischen zwei Jahren mit Bewährung und fünf Jahren zugesichert worden. Danach wurden über viele Verhandlungstage hinweg Telefonate abgehört und übersetzt, wobei insgesamt drei Dolmetscher verschlissen – das heißt, wegen fraglicher Kompetenz entlassen – wurden.
Ob die Khalistan Zindabad Force tatsächlich eine terroristische Vereinigung ist, ist noch Gegenstand eines Gutachtens, das heute abschließend mit einem Sachverständigen diskutiert werden soll. Ich denke, dass es danach keine neuen Beweisanträge geben wird, so dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer beginnen kann. Ich werde über den weiteren Verfahrensverlauf berichten.
Kategorie: Strafblog
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