Perverse Fantasien sind noch keine Straftat – „Cannibal Cop“ unter Auflagen auf freiem Fuß



Veröffentlicht am 2. Juli 2014 von

rp_Foto-2-300x216.jpg„Verabredung von Mord, Folter und Kannibalismus oder bloße Fantasien? Polizist schuldig gesprochen“ – so hatte ich im März des vergangenen Jahres einen strafblog-Beitrag über ein Verfahren gegen einen Polizisten überschrieben, der von einer Geschworenenjury in New York wegen Planung perverser Straftaten schuldig gesprochen worden war. Dem Mann drohte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei spiegel-online ist jetzt nachzulesen, dass der 28-jährige Gesetzeshüter Gilberto V. sich wieder auf freiem Fuß befindet. Ein Richter habe das Urteil wegen unzureichender Beweise aufgehoben und die Freilassung des Mannes angeordnet, der  im Internet in einschlägigen Foren krude Gewalt- und Kannibalismus-Ideen verbreitet hatte und von seiner Ehefrau angezeigt worden war, als sie auf seinem Computer reichlich bizarre Chats und Fotos von einem toten Mädchen, die von einer Fetisch-Seite stammten, entdeckt hatte.

Mit anderen Männern hatte Gilberto V. zum Beispiel darüber räsoniert, wie es wäre, eine Frau mit Seilen aufzuhängen, sie zu töten und zu kochen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess die Auffassung vertreten, dass der Mann „die Welt der Fantasie bereits verlassen“ und mit 2 Mittätern detaillierte und konkrete Pläne gefasst habe. Er habe mit Hilfe von Polizeidaten Informationen über mehr als 100 potenzielle Opfer gesammelt.

Das hat der Richter Paul Gardephe jetzt anders gesehen und sich insoweit den Argumenten der Verteidigung angeschlossen, die geltend gemacht hatte, ihr Mandant hätte sich außer „sehr unkonventionellen Gedanken“ nichts zuschulden kommen lassen. Der Mann habe zwar „abartige und verdorbene Fantasien“ geäußert, aber sich trotzdem keines Verbrechens schuldig gemacht, trug der Richter in seiner Urteilsbegründung vor. Niemand sei je entführt worden, keine Entführung sei versucht worden, und in der realen Welt seien keine Schritte unternommen worden, jemanden zu kidnappen, meinte der Richter.

Trotzdem hat er die Freilassung – was nach deutschem Rechtsverständnis wohl nicht möglich wäre – an strenge Auflagen geknüpft. Der Mann mit den merkwürdigen Neigungen musste 100.000 US-Dollar Kaution zahlen und muss bis auf weiteres eine elektronische Fußfessel tragen. Auch darf er kein Internet benutzen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Gilberto V. hat sich unterdessen öffentlich bei denjenigen entschuldigt, die durch seine „kindischen Handlungen“ verletzt, schockiert oder angegriffen worden seien, heißt es im SPIEGEL-Beitrag.

 


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