Selten genug: Prügelnder Polizeichef unter Anklage



Veröffentlicht am 16. März 2012 von

Polizeifahrzeug, Foto: Garitzko

Natürlich gilt auch für jeden Polizeibeamten, der wegen einer im Dienst begangenen Straftat angeklagt ist, bis zur Rechtskraft einer Verurteilung die Unschuldsvermutung. Insoweit ist die Überschrift zum vorliegenden strafblog-Beitrag nicht ganz korrekt. Es muss sich ja erst noch herausstellen, ob der derzeit vom Dienst suspendierte Leiter der Rosenheimer Polizei tatsächlich am Abend des 3. November 2011 einen 15-jährigen Jungen nach einem Volksfestbesuch auf dem Polizeirevier grundlos krankenhausreif geschlagen hat. Immerhin sieht die Traunsteiner Staatanwaltschaft nach sicher ganz besonders sorgfältigen Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht und hat den 50-Jährigen Amtsträger jetzt angeklagt, wie welt.de berichtet. Schon kurz nach Bekanntwerden des Vorfalles hatte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer gegenüber der Presse erklärt: „Wir nehmen die Vorwürfe sehr, sehr ernst.“

Nach mehr als einem Vierteljahrhundert Strafverteidigung weiß ich ein Lied davon zu singen, wie selten solche Anklagen im Verhältnis zur Zahl der rechtswidrigen Übergriffe im Polizeigewahrsam sind. Zumeist ist es doch so, dass schlagende Beamte nach dem Motto „Haltet den Dieb“ ihrerseits Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstandsleistung gegen das Opfer ihrer Übergriffe erstatten und dass die Beweislage für die Verteidigung dann fast immer katastrophal ist. Während der Verprügelte in der Regel allein ist und keine Zeugen hat, halten die Polizeibeamten nach dem Krähenprinzip zusammen und decken sich gegenseitig. Wenn da mal einer ausschert, wird er gnadenlos aus dem Dienst gemobbt. Ich habe diese Erfahrung im Rahmen meiner Verteidigertätigkeit nicht nur einmal gemacht. Womit ich nicht sagen will, dass alle Polizisten Schläger sind. Aber jeder Schläger ist einer zu viel.

Mal sehen, was aus

dem Verfahren gegen den Polizeichef wird.


Kategorie: Strafblog
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