Termine, Termine, Termine



Veröffentlicht am 14. Februar 2015 von

PuM3_DSC_8738Die Aufgabe lautet, wie folgt:

Man finde für vier Strafverfahren vor einer allgemeinen Strafkammer des Landgerichts, eine Schwurgerichtssache und eine Strafsache vor der Jugendkammer Hauptverhandlungstermine. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei allen Verfahren um Haftssachen handelt, bei denen die Sechsmonatsfristen in den nächsten Wochen auslaufen.

Auch sind für die meisten der genannten Verfahren mehr als fünf Hauptverhandlungsstage angesetzt und alle Verfahren betreffen mindestens einen weiteren Angeklagten, in einigen Fällen  sogar bis zu  drei weitere. Das heißt, die Verteidiger der Mitangeklagten müssen ebenfalls an den zu findenden Terminen zur Verfügung stehen.

Ferner ist zu berücksichtigen, dass im April –und da ist man schon bei der Terminierung –  Osterferien sind, also häufig Prozessbeteiligte mit Ihren Familien verreisen. Ich übrigens nicht.

Die einzuhaltenden Dreiwochenfristen nach § 229 Abs. 1 StPO zwischen den einzelnen Hauptverhandlungsterminen und der Umstand, dass die Verhandlungstage zum größten Teil ganztätig angesetzt sind, müssen mitbedacht werden. Und dann gibt´s ja zwischendurch auch noch ein paar kleinere und mittlere Verfahren vor dem Amtsgericht, die auch schon terminiert sind.

Ein Problem ist, dass die Kammervorsitzenden oft schon Wochen vor der Teminierung anfragen, welche Termine denn frei sind. Ich weise dann bei der Mitteilung der Vakanzen darauf hin, dass ich die Termine nicht ewig lange blockieren kann, weil ja noch andere Verfahren zur Terminierung anstehen. Trotzdem dauert es dann oft noch zwei oder drei Wochen oder noch länger, bis das Gericht Termine mitteilt. Inzwischen haben andere Gerichte, die schneller waren, aber ihrerseits terminiert, so dass sich nun Überschneidungen ergeben, die nur schwer aufzulösen sind. Nicht alle Richter haben Verständnis, wenn man in solchen Fällen um Umterminierung bittet und drohen damit, dass dann eben ein Pflichtverteidiger bestellt werden müsse.

Natürlich ist meine Sekretärin angewiesen, neue Terminierungen, die sich auf anderweitig blockierte Termine beziehen, den betreffenden Gerichten umgehend mitzuteilen. Aber die haben dann schon Absprachen mit anderen Verfahrensbeteiligten getroffen, so dass sich Überkreuzungen kaum vermeiden lassen. Dann beginnt die Bettelei um Verständnis …

Bisweilen bekomme ich es hin, dass Gerichte sich bereit erklären, an Tagen mit Terminskollisionen nur halbtags zu verhandeln, damit die andere Hälfte dann für den anderen Prozess zur Verfügung steht. Aber das muss das dortige Gericht ja auch mitmachen. Und außerdem geht das ja nur, wenn die Gerichte sich in räumlich kurzer Entfernung liegen. Es ist ein Kreuz…

Meine Sorgen möchte ich haben.

Ich wünsche allen strafblog-Lesern schöne Karnevalstage.


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