Es sollte eine fröhliche Semesterabschlussfeier werden und endete für 11 Studenten, einen Dozenten und dessen Lebensgefährtin im Krankenhaus. Im brandenburgischen Motzen hatten sie gefeiert und dabei auch von einem Kuchen gekostet, den eine 24-jährige Studentin zur Erbauung ihrer Kommilitonen gebacken hatte. Nach dem zweifelhaften Genuss des Kuchens fingen einige der Konsumenten an zu schreien und erbrachen sich. Andere wurden apathisch. In den Kuchenresten wurde später Cannabis und „andere betäubungsmittelähnliche Substanzen“ gefunden, ist bei rp-online nachzulesen. Gegen die Kuchenbäckerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, heißt es in dem Beitrag.
„Zauberkuchen“ wird so ein Gebäck in Insiderkreisen auch genannt. Über die Motivationslage der Studentin darf gerätselt werden.
Kategorie: Strafblog
Permalink: Üble Überraschung: Studenten und Dozenten von Cannabiskuchen außer Gefecht gesetzt
Schlagworte:
vor: Selbstverteidigungsrede des Gerichts und Aussageverweigerung des...
zurück: Hat Oberstaatsanwalt Wille doch Recht? DNA-Spuren stützen Mordverdacht im...