Untersuchungshaft: Der Prinz von Anhalt ist halt nicht der Uli, sondern nur ein reicher Puff-Besitzer



Veröffentlicht am 27. April 2014 von

 

Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

„U-Haft statt Rotlicht“ – so beginnt spiegel-online einen Beitrag über den illustren Bordellbesitzer Prinz Marcus von Anhalt, der früher mal Eberhardt geheißen hat und Metzger war, bevor er von der nicht weniger illustren früheren Filmdiva Zsa Zsa Gabor adoptiert wurde und zur Erbauung des deutschen Adels mit neuem Namen in dessen Kreise aufstieg. Der Mann, der insgesamt schon 4 Jahre wegen versuchter räuberischer Erpressung, Menschenhandel und anderen unfeinen Dingen im Knast gesessen haben soll, hat mit seinen Puffs und anderen Vergnügungseinrichtungen ein ganz ordentliches Vermögen zusammengetragen, wenn man seinen im SPIEGEL kolportierten Angaben folgt.

Mit einem dreistelligen Millionenvermögen hatte er gegenüber dem Magazin schon vor sechs Jahren geprahlt, großflächige Immobilien unter anderem in Los Angeles, Fort Lauderdale, in Dubai und in Pforzheim nannte er sein Eigen. Über 1.000 Prostituierte arbeiteten in seinen damals 19 Etablissements, hatte er kundgetan, und im Dezember 2012 gab er gegenüber einem Ulmer Stadtmagazin an, er besitze 41 Autos, darunter ein Mercedes SS 55 AMG, ein Porsche 911, ein Maybach (den muss man einfach haben), ein Rolls Royce Ghost und ein Ferrari F430.

Das Interview mit dem Stadtmagazin hat die Neu-Ulmer Finanzbehörde wach werden lassen, weil auf die Betreiberfirma von drei in ihrem Bezirk ansässigen Bordellen eine ganze Reihe hochwertiger Fahrzeuge zugelassen waren, die möglicherweise gar nicht für die Puffs, sondern von dem Prinzen höchstpersönlich und ganz privat genutzt wurden. Obwohl – es dürfte nicht ganz einfach sein, 41 Fahrzeuge ganz allein in Bewegung zu halten, aber wenn´s Sammlerstücke sind, dann muss man das ja vielleicht auch nicht.

Rein steuerrechtlich geht es allerdings laut spiegel-online „nur“ um 12 Karossen, deren Leasing- und Reparaturkosten nach Annahme der Steuerfahnder jahrelang rechtswidrig als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt worden seien. Ein paar hunderttausend Euro Steuern soll der Prinz dadurch eingespart haben, und wegen dieses ungeheuerlichen Verdachts ist er schon vor zwei Wochen in Untersuchungshaft genommen worden. Ich kenne den Haftgrund nicht, aber da der Mann in der Schweiz lebt, wird die Augsburger Staatsanwaltschaft wohl Fluchtgefahr angenommen haben, als sie den Haftbefehl beantragte, und das Amtsgericht ist dem – was in Augsburg nicht unüblich ist – dann wohl gefolgt.

Bei einem anderen bayerischen Steuersünder namens Uli H. war der nach seiner fehlgeschlagenen Selbstanzeige zunächst in Rede stehende Betrag von 3,5 Millionen Euro ein wenig höher, von den schließlich zur Verurteilung gelangten 28,5 Millionen gar nicht erst zu reden. Trotzdem wurde der Uli gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von angeblich 5 Millionen Euro von der Untersuchungshaft verschont, obwohl er fußballbedingt häufig in Ausland reiste, und zwar nicht nur nach nebenan in die Schweiz, sondern auch schon mal ein paar tausend Kilometer weiter.

Ob bei dem Prinzen von Anhalt tatsächlich Fluchtgefahr besteht, kann ich natürlich nicht beurteilen. Eigentlich braucht man für so eine Annahme ja Anknüpfungstatsachen, dafür können der Wohnsitz in der Schweiz und die Auslandsimmobilien allemal formal herangezogen worden sein. Andererseits ist der Mann bei einem Besuch seiner Villa in der Nähe von Pforzheim festgenommen worden, das spricht ja nicht gerade dafür, dass er sich aus dem Staub machen wollte. Und außerdem unterliegt die Anordnung von Untersuchungshaft ja dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und setzt eine nicht unerhebliche Strafverbüßungserwartung voraus. Eigentlich kann man die ja bei ein paar hunderttausend Euro Steuerhinterziehung kaum annehmen, wenn es für 28.5 Millionen in Bayern gerade mal dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit Aussicht auf offenen Strafvollzug gibt. Wenn man das auf ein paar lumpige Hunderttausende umrechnet ….

Aber nein, so darf man gewiss nicht argumentieren. Also, wenn der Prinz von Anhalt nicht Marcus, sondern Uli heißen würde …. nee, komm, jetzt lass mal gut sein, Rainer, man darf nicht Äpfel mit anderen Obstsorten vergleichen.

Der Verteidiger des Prinzen, der Mainzer Rechtsanwalt Olaf Langhanki, hat laut SPIEGEL jedenfalls eine ausführliche Stellungnahme zum Vorwurf der Steuerhinterziehung angekündigt und gesagt, seinem Mandanten gehe es in der Haft „den Umständen entsprechend gut“. Na, Gott sei Dank!

 

 

 

 

 

 

 


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