Vor lauter „Action“ kommt man kaum zum Arbeiten



Veröffentlicht am 19. Februar 2013 von

Skylla

Bettina Calcagno

Nach meinem gestrigen reichlich beschwerlichen Trip nach Thüringen zum Landgericht Mühlhausen (ich bin übrigens doch noch pünktlich angekommen und war um 21 Uhr abend nach einem 19-Stunden-Arbeitstag wieder zuhause) hatte ich für heute einen Bürotag mit ein paar Mandatenbesprechungen und ansonsten mit Aktenarbeit eingeplant. Da ist zuletzt doch reichlich viel liegengeblieben, was dringend der Bearbeitung bedarf. Immerhin, bis 8:30 Uhr war es ziemlich ruhig und ich konnte tatsächlich arbeiten. Dann überschlugen sich die Ereignisse ein wenig. Da meldete sich zunächst über die Polizei ein Niederländer, der war mit 10 Kilo Drogen im Auto angetroffen und mal eben festgenommen worden. Vorführung zur Haftrichterin heute im Laufe des Tages. Da muss dirket eine ganze Maschinerie in Gang gesetzt werden. Anrufe bei den Verwandten des Mannes, der Mann braucht für die Haft Kleidung und etwas Geld für den Einkauf und nach Möglichkeit soll auch eine finanzielle Grundlage für die Verteidigung geschaffen werden. Anrufe beim Gericht (macht natürlich die Sekretärin), um einen Vorführtermin abzustimmen. Auf 13 Uhr haben wir uns verständigt. Ich muss ein wenig früher da sein, um noch persönlich mit dem Mandanten zu sprechen und vielleicht einen Blick in die Akte werfen zu können. Durchatmen, weiterarbeiten. Unsere Empfangsmitarbeiterin, die unverzichtbare Bettina Calcagno, klingelt an und fragt, ob ich kurz mit einem potenziellen Mandanten sprechen kann, der unangemeldet am Empfang vorgesprochen hat. „Na klar, schick´ihn kurz herein!“. Ich drücke auf die Tube, aber 20 Minuten dauert es dann doch, sich den Sachverhalt schildern zu lassen und das Mandat aufzunehmen. Der Mann hat Probleme, unzweifelhaft, aber da es keine Haftsache ist, genügen mir einige Rumpfinformationen, der Rest kann nach Akteneinsicht besprochen werden. Eigentlich. Aber die Leute haben ja ihre Bedürfnisse, die darf man nicht einfach ignorieren. Deshalb dauert´s halt länger, so ist das nun mal.

Im Wartezimmer hat sich inzwischen Herr X eingefunden, mit einer Viertelstunde Verspätung, aber jetzt hat er´s eilig. Wir haben eigentlich nur eine mittelprächtig dicke Akte zu besprechen, aber er hat da noch ein paar neue Probleme und außerdem hat er noch einen Bekanten mitgebracht, der auch einen Verteidiger braucht. Da besteht doch etwas mehr Gesprächsbedarf, eine gute Stunde dauert die Besprechung, immerhin bringt sie ein neues Mandat.

Jetzt aber wieder ran an die Arbeit. Nach 5 Minuten klingelt das Telefon, ein Mandant, den ich morgen in einer verzwickten zivilrechtlichen Sache, die strafrechtliche Auswirkungen haben kann, als Zeugenbeistand begleiten werde, hat Redebedürfnis. Ich verkürze, so sehr es geht und biete an, dass wir uns morgen eine halbe Stunde früher treffen, um die Vernehmung noch einmal vorzubesprechen. Gebongt. Ich knöpfe mir die nächste Akte vor. Stopp, ein Staatsanwalt aus Düsseldorf will mich sprechen. Der teilt mit, dass er ein opulentes Verfahren von der Staatsanwaltschaft Köln übernommen hat und will mit mir über eine etwaige Erledigung im Strafbefehlsverfahren reden. Ich verspreche, kurzfristig zurückzurufen, ich hatte die Akten des sehr langwierigen Verfahrens schon seit einem guten Jahr nur noch als gelegentliche Wiedervorlage in der Hand. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte mir wiederholt zugesagt, mir die Akten nach weiteren Ermittlungen wieder zuzuleiten, was bislang aber nicht geschehen war. Für meinen Mandanten hat die Sache keine Eile, die Zeit spielt ja manchmal für den Beschuldigten, wie jeder Strafverteidiger weiß und wie das jetzige „Friedensangebot“ der Staatsanwaltschaft auch zeigt. Immerhin geht es um etliche hunderttausend Euro Steuerhinterziehung. Ich diktiere in der Sache schnell ein Schreiben an den Mandanten ab, der soll sich mal bei mir melden, dann will ich mich wieder der zuletzt bearbeiteten Akte zuwenden. Wenn da nicht meine Sekretärin wäre, die mir – endlich – eine mehrhundertseiten starke Ermittlungsakte ins Zimmer bringt. Morgen Mittag ist Haftprüfung in der Sache und der Mandant wird heute noch von Wuppertal mit Einzeltransport  hier nach Mönchengladbach gebracht. Nach Möglichkeit sollte ich mir die Akte, hinter der wir schon seit mehr als einer Woche her waren, noch anschauen und mit dem Mandanten besprechen, damit wir für Morgen vorbereitet sind. Ach ja, und wir müssen nochmal bei seinen Geschwistern anrufen wegen der zugesagten Arbeitsbescheinigung, die für die Haftprüfung benötigt wird.

Jetzt kommen die Verwandten des Holländers, Sie wissen schon, der mit den 10 Kilo Cannabis, die wollen Geld und Wäsche bringen und natürlich wissen, was los ist. Ich kann noch nicht viel sagen, ich hatte ja noch keine Akteneinsicht und werde erst nachher mit ihm sprechen können. Aber zumindest kann ich ihnen erklären, dass die Uhren in Sache Cannabis in Deutschland ganz anders ticken als in den Niederlanden und dass bei 10 Kilo nicht mit einer Haftverschonung zu rechnen ist. Zwei Jahre Mindeststrafe gibt´s nach dem Gesetz für die unerlaubte Einfuhr von BtM in nicht geringen Mengen, und bei Cannabis fängt die schon bei 7,5 Gramm THC, das entspricht ja nach Qualität 50 bis 100 Gramm Cannabis, an. Da wird´s wohl deutlich über die Mindeststrafe hianusgehen, zumal der Mann schon erheblich einschlägig vorbelastet ist. Glücklich schauen die Leute nicht aus, aber was soll ich ihnen sonst sagen?

Ich glaube, es ist das vierte Mal heute Morgen, dass Herr Y  anruft und wieder vertröstet werden muss, weil ich in Besprechung bin. Ich lasse ihm ausrichten, dass ich zurückrufen werde, sobald ich frei bin, aber das könne dauern. Immerhin, ein paar kürzere Abdiktate gelingen mir noch, dann muss ich rüber zum Gericht wegen der haftrichterlichen Vorführung des Holländers. Von dem wie immer freundlichen Staatsanwalt (das stimmt, der ist wirklich so!) erfahre ich, dass ein Mitbeschuldigter eine Art Lebensbeichte abgelegt hat, es geht jetzt nicht mehr um eine Einfuhrtat mit 10 Kilo, sondern um mindestens 50 Fahrten mit insgesamt um die 200 Kilo. Das macht die Sache auch nicht einfacher. Ich spreche kurz mit dem Mandanten, rate ihm, zunächst einmal keine Angaben zur Sache zu machen, er hat eh keine Chance auf Haftverschonung, da schauen wir uns erst einmal in aller Ruhe die Akten an, bevor entschieden wird, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder nicht.

Es gelingt mir noch, in der nicht gerade für ihre kulinarische Raffinesse bekannten Gerichtskantine ein wenig Nahrung zu fassen, bevor ich zurückhetze in die Kanzlei, wo schon andere Mandanten in einer Steuerstrafsache warten. Ich erledige vorab schnell noch ein paar Telefonte, die mir meine Sekretärin in den Kalender geschrieben hat, nur Herr Y ist jetzt nicht zu erreichen. Meine Sekretärin teilt mir zwischendurch mit, dass der Mandant aus Wuppertal heute nicht mehr rechtzeitig in Mönchengladbach eintreffen wird, so dass keine Besprechung in der hiesigen Haftanstalt mehr möglich sein wird. O.K., muss also auf morgen vertagt werden. Dafür ruft mich ein anderer Mandant, der in der Strafvollstreckung sitzt, aus einer anderen Haftanstalt an und mahnt die Erledigung einiger Dinge an, die zwar nichts direkt mit Strafrecht zu tun haben, um die ich mich aber kümmern wollte und erst zum Teil kümmern konnte. Der Tag hat ja nur 24 Stunden.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, woher ich die Zeit zum Bloggen nehme. Das frage ich mich in diesem Moment auch. Deshalb mache ich auch Schluss, zumal mir schon vor 5 Minuten mitgeteilt wurde, dass Herr und Frau Z. im Wartezimmer sitzen. Puhhh…

 


Kategorie: Strafblog
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