Weg mit dem Führerschein? – Fragwürdige Pläne der GROKO-Politik. Ich bin für ein Handyverbot für Straftäter!



Veröffentlicht am 22. November 2013 von

Führerschein, Rückseite

Führerschein, Rückseite

Noch wissen wir ja nicht, ob sie zustande kommt, die Große Koalition (GROKO) zwischen Merkels CDU/CSU und Gabriels SPD. Aber irgendwie läuft´s ja wohl in diese Richtung, und seit Wochen werden wir täglich mit neuem Koalitionsgeplänkel und allen möglichen Politikplänen überflutet. Wie den Medien zu entnehmen ist, soll sich auch im Strafrecht Einiges ändern. Und weil´s wohl nicht Wichtigeres gibt, soll das Strafensystem dahingehend erweitert werden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis neben Geld- und Freiheitsstrafe als zusätzliche Hauptsanktion, also nicht nur – wie bisher – als Nebenfolge ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird, wenn ich das richtig verstanden habe. Das Ganze soll sowohl im Jugendstrafrecht als auch im Erwachsenenrecht greifen.

Ich habe Zweifel, ob so ein Vorhaben angebracht ist. Und ob es verfassungsrechtlich zulässig ist. Fangen wir mal bei Letzterem an: Die prospektiven Koalitionäre meinen, die Entziehung der Fahrerlaubnis solle eine Alternative zur Freiheitsstrafe bei solchen Personen sein, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt. So jedenfalls hat das die Arbeitsgruppe Inneres und Justiz im Koalitionspapier begründet. Was bitte schön, ist denn mit solchen Menschen, die sich zwar auch nicht durch eine Geldstrafe beeindrucken lassen, aber nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind? Müssen die zur Strafe ins Gefängnis? Oder sollte man denen vielleicht zum Ausgleich die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel untersagen, damit sie nur noch mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Einkaufen oder zur Arbeit gelangen können? Das wäre allerdings unfair gegenüber denen, die nur nicht mehr Auto fahren dürfen, aber immer noch mit dem Bus oder dem Zug größere Strecken zurücklegen können. Irgendwie wird da der verfassungsrechtliche verbriefte Gleichheitsgrundsatz tangiert, will mir scheinen.

Ein wichtiges Ziel der Strafvollstreckung ist die Resozialisierung. Die ist oft untrennbar mit der Ausübung eines Berufes verbunden. Gerade auch für junge Menschen ist der Führerschein dabei unerlässlich, weil der von vielen Arbeitgebern einfach für eine Anstellung gefordert wird. Und außerdem ist heute am Arbeitsmarkt grundsätzlich Mobilität gefordert, um etwa auch auswärtige Arbeitsstellen antreten zu können. Die nicht tatimmanente Entziehung der Fahrerlaubnis dürfte da für einige Betroffene einem Berufsverbot gleichkommen, was die Integration in ein straffreies Leben nicht gerade fördern wird.

Schließlich wäre die Durchsetzung der Sanktion anders als bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch nicht leicht überprüfbar. Wer fahren will, der fährt dann halt einfach, schon weil´s die Not gebietet. Kontrollen sind allenfalls sporadisch und niemals flächendeckend möglich. Es ist dann schon Zufall, ob der Verstoß gegen das Fahrverbot auffällt.

Alles in Allem: Ich halte das Ganze für ein wenig durchdachtes Planspiel, das hoffentlich nicht zur Realität wird. Ansonsten könnte ja auch mal über ein Handyverbot nachdenken, das würde manch einen Straftäter (oder Straftäterin!!!) noch viel härter treffen, denke ich.

 

 


Kategorie: Strafblog
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