Da sollte also heute um 10:30 Uhr in einer bedenkenswerten Strafvollstreckungssache, über die ich in der vergangenen Woche schon einmal im strafblog berichtet hatte, die 2/3-Anhörung vor dem Aachener Landgericht stattfinden. Am vergangenen Freitag hatte ich noch ein Fax dorthin gesandt und darum gebeten, mir doch mitzuteilen, wo die Anhörung stattfindet. „Eilt! Bitte sofort vorlegen!“ war das Fax überschrieben, aber das hatte nicht gereicht, um noch eine Terminsbenachrichtigung zu erhalten. Aus diesem Grund hatte meine Sekretärin heute Morgen um 9 Uhr versucht, die Geschäftsstelle der Strafvollstreckungskammer telefonisch zu erreichen, die aber nicht besetzt war. Immerhin schaffte sie es dann, mit einer Vertreterin verbunden zu werden, und die teilte mit, ich soll doch einfach zur Wachtmeisterei kommen und würde dann zur Vorführstelle geleitet.
Also habe ich mich auf den Weg in die 60 Kilometer entfernte Domstadt aufgemacht, wo ich nach mühsamer Parkplatzsuche dann so gerade noch pünktlich ankam. Auf der Wachtmeisterei teilte man mir dann mit, dass der Termin nicht stattfinde. Der sei aufgehoben worden, Näheres könne ich auf der Geschäftsstelle erfahren.
Dort durfte ich erst einmal eine Viertelstunde warten, weil die Geschäftstellendame ausführlich mit einem Richter telefonierte und sich nicht unterbrechen ließ. Dann teilte sie mir – immerhin durchaus mitfühlend und verständnisvoll – mit, dass der für die Anhörung zuständige Richter erkrankt sei. Im System könne sie sehen, dass gestern veranlasst worden sei, den Termin abzusagen. Warum ich keine Abladung erhalten habe, könne sie nicht sagen.
Soweit, so schlecht. Ich bin also die 60 Kilometer wieder zurückgefahren und hatte so immerhin Gelegenheit, einen gerade festgenommenen neuen Mandanten, der sich über die Polizei bei uns gemeldet hatte, zu kontaktieren.
Jetzt muss ich sehen, wie ich den völlig vergeblichen Aufwand vergütet bekomme. Naja, es gibt Schlimmeres. Shit happens…
Kategorie: Strafblog
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