Wer zum Teufel ist „Die Rechtsanwäldin“? Psychogramm eines zu Unrecht Verfolgten?



Veröffentlicht am 9. Juli 2012 von

Portrait der "Rechtsanwäldin"

Seit wir den strafblog im Februar 2012 wieder reaktiviert und neu aufgesetzt haben, verfolge ich einigermaßen regelmäßig die Ergüsse der „Rechtsanwäldin“ in deren gleichnamigen Blog. Thematisch betrachtet könnte der Blog auch „Vergewaltigungs- und Missbrauchsblog“ heißen, weil darin in allererster Linie die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden für unrechtmäßige Verfahren und Urteile zu diesem Themenbereich gegeißelt werden. Und auch EMMA und Alice Schwarzer bekommen in schöner Regelmäßigkeit ihr Fett weg. Wirkliche Täter scheint es nicht zu geben, es sei denn, sie sind Frauen.

Wenn ich die sprachlich bisweilen recht kryptischen Texte der „Rechtsanwäldin“ gelesen habe, fragte ich mich manches Mal, ob hier der Leser auf intelligente Art und Weise zum intensiven Nachdenken animiert werden soll oder ob der Autor (das kann nämlich trotz des femininen Blog-Titels nur ein Mann sein, denke ich)  nur auf recht verquaste Weise seinem Kohlhaas-Syndrom Raum geben will, indem er das vermeintlich permanente Justizunrecht pseudologistisch geißelt.

Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Natürlich gibt es unsägliche Verfahren auch in dem angesprochenen Deliktsbereich, man denke etwa an die Causa Kachelmann, über die ja nicht nur „Die Rechtsanwäldin“ wiederholt kritisch berichtet hat. Im strafblog habe ich erst letzte Woche über ein anderes Vergewaltigungsverfahren geschrieben, in dem ich verteidigt habe und so meine Zweifel an der richterlichen Wahrheitsfindung hatte.  Und jeder erfahrene Strafverteidiger kann da sicher sein Lied von weiteren schwer verdaulichen Prozessen singen. Aber man sollte sich nicht der Erkenntnis verschließen, dass es Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch in vielfältigen Erscheinungsformen tatsächlich  gibt und nicht nur Unschuldige mit Verfahren überzogen werden. Und weil halt vieles hinter verschlossenen Türen oder an abgelegenen Orten stattfindet und zumeist keine direkten Zeugen zugegen sind, ist die Wahrheitsfindung notwendigerweise schwierig und beinhaltet so mancherlei Fehlerquellen. Kritik an zweifelhaften Verfahren ist also erlaubt.

Was aber veranlasst einen Blogautor, sich inhaltlich ganz überwiegend diesem Thema zu widmen und dabei unter dem Siegel „ Die Rechtsanwäldin“ die eigene Identität zu verschleiern. In dem Blog sucht man vergeblich ein den rechtlichen Erfordernissen entsprechendes Impressum. Wer sich durch den Blog klickt, findet nach längerem Scrollen unter dem Menüpunkt „Die Rechtsanwäldin“ den Link „Mein Profil vollständig anzeigen“. Und da wird dann ein durchaus erotisches Bild einer leicht bekleideten und mit einem roten Schal verschleierten Beduinenfrau gezeigt, über die man immerhin erfährt, dass sie seit 2008 bloggt und ihren fiktiven Standort in Burkina Faso hat. Was soll der Unsinn, könnte man sich fragen. Und warum wird nicht mit offenem Visier gekämpft, wie das die anderen Jurablog-Betreiber durchgängig tun und damit durchaus auch Kritik, Abmahnungen, richterliche Schelte und anderes mehr riskieren?

Ich denke, dass die Verschleierung der Identität und das Fehlen eines vollständigen Impressums auch rechtlich problematisch ist. Soweit ich das sehe, entspricht es  allgemeiner Meinung, dass die in § 5 Telemediengesetz verankerte Impressumpflicht für Weblogs jedenfalls dann gilt, wenn diese nicht nur einem geschlossenen familiären oder sozialen Benutzerkreis, sondern der Allgemeinheit zugänglich sind und meinungsbildend wirken sollen. Hier wird ein vielgelesener und offensichtlich meinungsbeeinflussender Blog über die google-community blogspot gehostet, ohne dass Verfasser oder Veranwortlicher in irgendeiner Weise zu erkennen sind. Wer zum Teufel ist „Die Rechtsanwäldin“?

Ich glaube kaum, dass hier tatsächlich ein Rechtsanwalt oder gar eine Rechtsanwältin schreibt. Dafür sind die Texte trotz des eingestreuten lateinischen Vokabulars dann doch zu laienhaft und beziehen sich in aller Regel auf allgemein zugängliche Quellen. Die Bezeichnung „Rechtsanwäldin“ soll wohl einerseits juristische Kompetenz suggerieren und andererseits dem Straftatbestand des Titelmissbrauchs gem. § 132a StGB entgegenwirken. Immerhin wird bei den Links ja auf einen satirischen Beitrag zum männlichen Pendant, dem „Rechtsanwald“, hingewiesen.

Vielleicht sollte man einen Profiler auf „Die Rechtsanwäldin“ ansetzen. Handelt es sich etwa um einen Mann, der im Jahr 2008 selbst aufgrund eines vermeintlichen oder tatsächlichen Justizirrtums wegen eines Sexualdelikts verurteilt wurde und sich seinen Frust von der Seele schreibt? Oder ist er 2008 aus dem Knast entlassen worden und wurde schon Jahre vorher verurteilt? Oder ist es nur ein Neffe von Alice Schwarzer, der seine Tante und deren missionarischen Eifer nicht leiden kann?  Oder schreibt da ein ehemaliger Redakteur der Titanic, der von dem Satireblatt wegen einseitiger Themenauswahl geschasst worden ist?

Also, wer hilft mir, die Identität der „Rechtsanwäldin“ zu entschleiern? Vielleicht habe ich ja etwas viel Naheliegenderes übersehen?

 

 

 

 


Kategorie: Strafblog
Permalink: Wer zum Teufel ist „Die Rechtsanwäldin“? Psychogramm eines zu Unrecht Verfolgten?
Schlagworte: