Wie schwer wiegt die Schuld? 4 Jahre Haft für Totschlag an Ehefrau



Veröffentlicht am 12. Dezember 2014 von

rp_Rainerblau-196x300.jpgDer Fall erinnert stark an Ferdinand von Schirachs „Fähner“ in dem preisgekrönten Kurzgeschichtenband  „Schuld“. Da ist der liebenswerte und von allen geachtete Arzt Fähner, der seiner tyrannischen Ehefrau vor Jahrzehnten ewige Treue geschworen hat und seitdem unter ihrer Willkürherrschaft und ihren unerträglichen Launen leidet. Der Mann ist 72 und längst aus dem Berufsleben ausgeschieden, als in einem kurzen Augenblick die bis dahin funktionierenden Sicherungssysteme versagen und er die Frau im Keller erschlägt und zerstückelt. Dann ruft er die Polizei.

Das Gericht verurteilt ihn schließlich zu 3 Jahren Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall, weil es die affektive Komponente des Tatgeschehens und das Jahrzehnte lange Leiden maßgeblich in die Beurteilung einbezieht.

Das Landgericht Memmingen hat gestern, wie rp-online heute berichtet, einen 68-jährigen Rentner, der seine Ehefrau nach 46 Ehejahren im Streit erwürgt hat, zu milden 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vorsitzende Richterin habe, so heißt es in dem Beitrag, von einer „Ehehölle“ gesprochen und von einem „langen, schlimmen Eheleben“. Der „Druckkessel“, in dem die jahrzehnte langen Demütigungen eingesperrt gewesen seien, sei in der Tatnacht explodiert. Der Angeklagte, der – wie in Schirachs Novelle – in der Verhandlung bekundet hatte, er liebe seine Frau immer noch, sei stets jedem Konflikt aus dem Weg gegangen. Er sei von ihr schikaniert und beleidigt worden, sie hätte ihm sogar den Kontakt zu Eltern, Geschwistern und zu der gemeinsamen Tochter untersagt.

Bei einem neuerlichen Streit im April habe der Mann es nicht mehr ausgehalten und seine schimpfende Frau gewürgt, um sie zum Schweigen zu bringen. Danach habe er die Polizei gerufen. Die 72-jährige Frau war von einem Notarzt zunächst wiederbelebt worden, 2 Wochen später aber gestorben.

Bei von Schirach heißt es gegen Ende der Geschichte:

„In der Sache gab es nichts zu verteidigen. Es war ein rechtsphilosophisches Problem: Was ist der Sinn von Strafe? Weshalb strafen wir? Im Plädoyer versuchte ich den Grund zu finden. Es gibt eine Fülle von Theorien. Strafe soll uns abschrecken, Strafe soll uns schützen, Strafe soll den Täter davon abhalten, nochmals eine Tat zu begehen, Strafe soll Unrecht aufwiegen. Unser Gesetz vereinigt diese Theorien, aber keine passte hier richtig. Fähner würde nicht erneut töten. Das Unrecht der Tat war offensichtlich, aber es war schwer zu wiegen. Und wer wollte Vergeltung üben? Es wurde ein langes Plädoyer. Ich erzählte seine Geschichte. Ich wollte, dass man verstand, dass Fähner am Ende angekommen war. Ich sprach, bis ich glaubte, das Gericht erreicht zu haben. Als ein Schöffe nickte, setzte ich mich wieder. “

Anscheinend hat die Verteidigung in Memmingen ebenfalls das Gericht erreicht. Das ist nicht selbstverständlich.


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