Zu fehlendem Glück kam auch noch Pech dazu. Vielleicht auch ein bißchen Blödheit…



Veröffentlicht am 19. Januar 2015 von

rp_SAM_0307-300x200.jpgDass Eheleute miteinander in Streit geraten, soll ja keine Seltenheit sein. Dass dabei einem oder auch beiden Partnern schon mal die Hand ausrutscht, leider auch. Eher selten führt das allerdings für Beide ins Gefängnis. So aber stellt sich der Verlauf der Dinge da, den focus.de heute morgen berichtet.

Dahlenburg heißt das in der Nähe von Lüneburg liegende Örtchen, in dem sich der Vorfall zugetragen hat. Ein 52-jähriger Mann soll seine 4 Jahre jüngere Frau  im Rahmen einer Auseinandersetzung geschlagen haben. Beide hatten reichlich dem Alkohol zugesprochen, jeweils so um die 2 Promille sollen es gewesen sein. Die hinzugerufenen Polizeibeamten stellten nicht nur die Personalien der Beiden, sondern auch deren Ausschreibung zu Fahndung fest. „Wegen unbezahlter Rechnungen“, heißt es in dem Beitrag, was wohl bedeuten soll, dass sie wegen Eingehungsbetruges verurteilt worden waren. Ob gegen sie Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verhängt wurden, ergibt sich aus dem Beitrag nicht. Unbezahlte Geldstrafen können bekanntlich zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen führen.

Jedenfalls ist der zuschlagende Ehemann justament in die JVA verbracht worden, während die von ihrem Mann und dem Schicksal geschlagene Ehefrau eine Zwischenstation im Krankenhaus einlegen darf, bevor sie ebenfalls für ein paar Tage ins Gefängnis muss. Es sei denn, es geht um eine Ersatzfreiheitsstrafe und sie kann sich durch Zahlung auslösen.

Sachen gibt´s ….


Kategorie: Strafblog
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