„Hola Chicas!“ – oder: Wie Jorge Gonzáles es in die Strafakten der Mönchengladbacher Justiz brachte



Veröffentlicht am 19. Januar 2015 von

Viktoria NagelAktenstudium kann durchaus unterhaltsam sein. Jedenfalls musste ich gerade herzlich lachen, als mir, immerhin zum Zwecke der Täteridentifizierung, jedoch relativ überraschend, Jorge Gonzáles aus einer Akte entgegen strahlte. Der smarte Jorge ist immerhin bekannt aus diversen Fernsehshows, beispielsweise als Laufstegtrainer in Heidi Klums Sendung Germany’s Next Topmodel, und hat als Teenieschwarm mit laszivem Gang zumindest auf den ersten Blick in meiner Strafakte nichts verloren.

Nein, Jorge, hat nichts verbrochen, ist insbesondere nicht Beteiligter an den hier angeklagten 16 Bandendiebstahlstaten. Er hat es völlig unverschuldet in die hiesigen Akten geschafft. Es war letztlich ein Geschädigter, der ein Foto des Kubaners zur Akte reichte, weil er meinte, eine – allerdings sehr partielle – Übereinstimmung zwischen dem Prominenten und einem der ansonsten gänzlich anders beschriebenen Täter feststellen zu können. Der Mann, der heute mein Mandant ist, sollte nämlich nach der subjektiven Wahrnehmung des Geschädigten genauso  „schwülstige“ Lippen besitzen wie der Latino. Und damit man sich eine Vorstellung davon machen kann, wurde eben das Foto vorgelegt.

Den Mandanten wird der Vergleich vermutlich ebenso wundern wie mich. Aber wer weiß, vielleicht müssen wir den Jorge ja in der Hauptverhandlung persönlich in Augenschein nehmen, um festzustellen, ob „mein“ Angeklagter überhaupt als Täter in Betracht kommt.

In diesem Zusammenhang fällt mir auf, dass der Mann Augenbrauen wie George Clooney hat. So ungefähr jedenfalls. Ob ich vorsichtshalber ein Foto des Hollywoodmimen zur Akte reichen und darauf bestehen soll, dass der dann ebenfalls als Augenscheinsobjekt zur Verhandlung geladen wird?

 

 


Kategorie: Strafblog
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