Zutreffende staatsanwaltliche Erkenntnis: „Aus der Hüfte heraus geschossen erscheinen mir 50 Monate vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis auch zu lang“



Veröffentlicht am 19. Januar 2014 von

Grundsätzlich berichte ich im strafblog nicht über vertrauliche Äußerungen, die andere Verfahrensbeteiligte mir gegenüber im  persönlichen Gespräch außerhalb der Hauptverhandlung verlauten lassen. Aber vorliegend habe ich nur als Zaungast einen Dialog zwischen meinem Mandanten und dem Staatsanwalt auf dem Flur des Gerichtsgebäudes mitbekommen, der so trefflich war, dass ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen konnte.

Sagen wir mal, es ist in Bayern gewesen, aber es könnte auch jedes andere Bundesland gewesen sein. Der Mandant war eine Zeit lang in Haft gewesen, da hatte er seine Fahrerlaubnis, die ihm bereits vor sage und schreibe 50 Monaten vorläufig, ich betone: VORLÄUFIG, entzogen worden war, nicht sonderlich vermisst. Aber jetzt will er sich doch gerne wieder motorisiert fortbewegen können, und deshalb hat er mich beauftragt, für ein Ende der reichlich langen Maßnahme Sorge zu tragen.

In dem Verfahren, in dem die Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO vorläufig entzogen worden war, ist zuletzt Anfang 2011, also vor 3 Jahren, verhandelt worden. Seitdem ist dümpelt die Sache beim zuständigen Amtsgericht vor sich hin. Sie war auch mal zum Zwecke der Verbindung an ein anderes Gericht abgegeben worden, dann aber wieder zum Ursprungsgericht zurückgelangt.

Wir haben die Führerscheinsituation anlässlich einer Verhandlung in anderer Sache vor Gericht erörtert.  Das Vorsitzende ließ erkennen, dass er eine Aufhebung der vorläufigen Maßnahme für diskutabel halte. Da bestünden nach so langer Zeit vielleicht zu Recht Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Mein Mandant wollte nach der Sitzung von dem Staatsanwalt wissen, was der denn dazu meine. Und dann kam eben die aus die Überschrift dieses Beitrags ersichtliche Antwort. Ganz aus der Hüfte heraus. Und durchaus treffend. Jetzt bin ich mal gespannt, welche Stellungnahme abgegeben wird, wenn dem Staatsanwalt mein schriftlicher Antrag auf den Tisch flattert. Den habe ich am Freitag bei Gericht eingereicht, nachdem mir hierfür das Mandat erteilt worden war.  Zuvor war ich – um Fragen zuvorzukommen – in dieser Sache nicht beauftragt.

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Kategorie: Strafblog
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