Stalking, wie kann ich mich dagegen wehren?



Veröffentlicht am 3. April 2012 von

Der Begriff stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie verfolgen oder jagen. Seit dem 31.3.07 wird Stalking nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das ist gut und schön, in der Realität aber ist der Vorwurf oft schwer zu beweisen und die Grenzen zwischen einer reinen Belästigung und dem Stalking sind manchmal schwer zu ziehen. Oftmals wird von Anwälten geraten, dem potentiellen Stalker auch zivilrechtlich mit einer einstweiligen Verfügung, die man beim Amtsgericht problemlos bekommen kann, zu begegnen. Eine solche einstweilige Verfügung, die wie gesagt nur von einem Zivilrichter ausgeprochen wird, bietet unserer Ansicht nach ausgesprochen wenig Schutz, da gerade hartnäckige Stalker sich hierdurch kaum werden abschrecken lassen. Im Gegenteil: Durch die einstweilige Verfügung gießt man möglicherweise noch Öl ins Feuer und eröffnet dem Stalker die Möglichkeit, relativ gefahrlos einen Rechtstreit zu führen, bei dem man sich dann als gleichberechtigte Partei gegenüber sitzt. Um ehrlich zu sein – das Einzige was hilft, ist eine Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Straftatbeständen. Um diese unter Vermeidung der eingangs beschriebenen Beweisschwierigkeiten begründen zu können, sollte man ein “Stalking-Tagebuch” führen, in dem jede Belästigung und jede für die Strafanzeige wichtige Begebenheit nach Zeit und Datum vermerkt wird. Natürlich sollten die dafür vorhandenen Zeugen ebenfalls notiert werden. Ab einer gewissen “Dicke” des Tagebuchs steht fest, dass die Grenze von der Belästigung zum Stalking überschritten ist. In dem anschließenden Strafprozess besteht sodann unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit mit einem eigenen Anwalt als Nebenkläger dem Verfahren beizutreten. Aus diesen Ausführungen ergibt sich auch die Kehrseite der Medallie. Sollten Sie unberechtigterweise des Stalking bezichtigt werden, muss ihr Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft rechtzeitig auf die schwierige Beweislage (Aussage gegen Aussage) hinweisen und Falschbelastungsmotive aufzeigen.

Rechtsanwalt Gerd Meisterb


Kategorie: Tipps und Tricks
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