Telefonüberwachung, werde ich vielleicht abgehört?



Veröffentlicht am 3. April 2012 von

Die Möglichkeit besteht und sie wird immer größer!
Mit den immer besser werdenden technischen Möglichkeiten der Informationserlangung wächst der Appetit der Behörden auf Daten und Informationen. Unter dem Etikett “Sicherheit und Staatsschutz” werden heimliche Ermittlungsmethoden deutlich ausgeweitet und immer neue strafprozessuale Ermächtigungsgrundlagen geschaffen, die den Schutz der Freiheitsrechte der Bürger überlagern. Auch wenn die Telefonüberwachung (TÜ) theoretisch nur vom Richter angeordnet oder jedenfalls innerhalb von 3 Tagen vom Richter bestätigt werden muss, zeigt die Praxis, dass zunehmend auch an Straftaten Unbeteiligte in das Visier der abhörenden Ermittlungsbehörden geraten, sei es ,dass sie zufällig mit einem Verdächtigen telefonieren, sei es, dass sie in irgendwelchen abgehörten Telefonaten namentlich erwähnt werden. Jedenfalls ist ein stetiger Anstieg von Telefonüberwachungen zu verzeichnen. Wurden z.B. im Jahr 1997 nur rund 7.800 TÜ´s geschaltet, waren es 2005 bereits ca. 35.000. Abgehört werden nicht nur Festnetzanschlüsse sondern auch Mobiltelefone, über deren sog. Geodaten auch der jeweilige Standort des Telefonierenden bis hin zur Erstellung eines genauen Bewegungsprofils festgestellt werden kann. Grundsätzlich erfolgen die Abhörmaßnahmen über die Mobilfunkbetreiber, die regelmäßig die erforderliche richterliche Genehmigung verlangen werden. Durch den zulässigen Einsatz von mobilen Abhörgeräten der Polizei, sog. IMSI-Catchern, besteht aber die immer größer werdende Gefahr, dass der Richtervorbehalt umgangen wird und – gewissermaßen illegal – ohne Überprüfung der Eingriffsvoraussetzungen in das in Art. 10 Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis der Bürger eingegriffen wird. Der IMSI-Catcher simuliert die Basisstation eines Mobilfunknetzes, sodass sich in seinem Empfangsbereich jedes eingeschaltete Handy in die vermeintliche Funkzelle des Catchers einbucht. Dabei wird auch die weltweit jeweils nur einmal vergebene Identitätsnummer des Handys, die sog. IMSI- oder IMEI-Kennung, erfasst. Das Handy kann damit auch ohne eingelegte SIM-Karte eindeutig identifiziert werden. Anhand der IMSI- oder IMEI-Kennung kann sodann eine metergenaue Standortbestimmung des überwachten Handys bis hin zur Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils vorgenommen werden. Mit einer speziellen Software lassen sich mit dem IMSI-Catcher darüber hinaus Telefongespräche abhören und zwar von allen Personen, die sich mit ihrem Handy im Empfangsbereich des IMSI-Catchers befinden. Da sich diese heimliche Abhör- und Standortbestimmungsmethode mittlerweile rumgesprochen hat, gehen Bürger, die sich nicht abhören lassen wollen (und das müssen nicht immer Kriminelle sein!) mittlerweile dazu über, nicht nur ihre SIM-Karten sondern auch ihre Handys, regelmäßig zu wechseln.

Rechtsanwalt Gerd Meister


Kategorie: Tipps und Tricks
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