Jugendstrafrecht – mein Kind hat eine Straftat begangen!

Veröffentlicht am 3. April 2012 von

1. Wann wird Ihr Kind nach Jugendstrafrecht behandelt? Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) kommt dann zur Anwendung, wenn Ihr Kind zwischen 14 und 17 Jahren alt ist. Jüngere Kinder sind strafunmündig. Das JGG kann darüber hinaus bei Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) Anwendung finden, wenn der Heranwachsende nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, […]

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