Ermittlungsverfahren – was ist das eigentlich?
Die StPO als Handlungsrahmen für das Ermittlungsverfahren Nach dem sog. Anklagemonopol (Offizialprinzip) obliegt die Strafverfolgung grundsätzlich dem Staat und nicht Privatpersonen. Die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsleiterin muss nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs.2 StPO) grundsätzlich (Ausnahme: Antragsdelikte) unabhängig vom Willen des Geschädigten tätig werden (Verfolgungszwang), sobald sie Kenntnis von einem Verstoß gegen im Strafgesetzbuch StGB oder […]
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