Ist das Verschulden als gering anzusehen, wenn ein Bischof an Eides statt lügt?
Das Amtsgericht Hamburg will, so ist bei spiegel-online zu lesen, das Verfahren gegen den in Auszeit befindlichen Limburger Bischof Tebartz-van Elst wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung offensichtlich gegen eine Geldauflage einstellen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft, die den Erlass eines Strafbefehls beantragt hat, sieht das aber anders. Bislang jedenfalls. Sie halte an ihrer bisherigen Auffassung fest, wird […]
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