Ein Strafverteidiger als Nebenklagevertreter, das geht doch gar nicht! Oder doch?
Für mich selbst habe ich schon vor vielen Jahren entschieden, grundsätzlich keine Nebenklagen vor Gericht zu vertreten, es sei denn, dies wäre aus Gründen der Verteidigung eines Mandaten ausnahmsweise geboten. Ich will beispielsweise nicht in die Situation kommen, morgens als Verteidiger in einem Vergewaltigungsverfahren die Glaubwürdigkeit des angeblichen Tatopfers anzugreifen und zugunsten des Angeklagten den Zweifelsgrundsatz zu […]
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