Auch für den „Tank-Betrüger“ gilt die Unschuldsvermutung!
@Rainer Pohlen: Für mich gilt der „Tank-Betrüger“ bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig ;-). Aber unter einem anderen Aspekt möchte ich das Thema jetzt auch einmal kommentieren und auf die Entscheidung des BGH (28. 7. 2009 – 4 StR 254/09 (LG Essen)) hinweisen: In dem Leitsatz heißt es zusammengefasst: „Wer vorgefasster Absicht entsprechend an […]
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