BGH: Richter darf nicht bei Entscheidung über Befangenheitsgesuch gegen Beisitzer mitwirken, wenn es um seine eigenen Äußerungen geht
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben, weil ein Vorsitzender Richter an der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag mitgewirkt hat, bei der es mittelbar um seine eigenen Äußerungen ging. Die Entscheidung ist im aktuellen Heft des „Strafverteidiger“ abgedruckt (StV 2012, 450). Der Angeklagte und Revisionsführer war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit […]
weiterlesen