Abwendung von Beziehungsstress als Haftgrund: de lege ferenda oder einfach apokryph?
Durchaus originell ist die Idee, die der Kollege Burhoff im Zusammenhang mit seiner Berichterstattung über eine Meldung bei n24.de entwickelt hat, nämlich die Einführung des Haftgrundes „Abwendung von weiterem Beziehungsstress“. Ich finde, darüber sollte sich reden lassen, wobei es nicht zwingend einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf, da die ungeschriebenen (oder apokryphen) Haftgründe ja längst de facto das Haftrecht […]
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