Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision im Piratenprozess
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat im Piratenprozess darauf verzichtet, gegen das Urteil der Jugendkammer, mit dem die erwachsenen Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und sieben Jahren und die drei jungen Angeklagten zu Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt worden waren, Revision einzulegen. Dabei hatte die Anklagebehörde wesentlich höhere Strafen, nämlich für die Erwachsenen bis zu 12 Jahren […]
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