Großbetrug mit Rückrufnummern: Hunderttausende Geschädigte, hoher Profit für Telefongesellschaften und moderate Bewährungsstrafen für die Täter
Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilte die 10. Große Strafkammer in Osnabrück gestern die beiden Hauptangeklagten im so genannten „Ping“-Strafverfahren. Eine weitere Angeklagte muss eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten mit einem Rückruf-Trick hunderttausende Handynutzer um rund 650.000 Euro betrogen haben. Ein […]
weiterlesen