Mag die Staatsanwaltschaft Augsburg engagierte Strafverteidiger nicht?
Na klar, die Staatsanwaltschaft hat als Strafverfolgungsbehörde die Aufgabe und auch die Pflicht, von Amts wegen Straftaten zu verfolgen und jeden ernstzunehmenden Anfangsverdacht in ein Ermittlungsverfahren umzusetzen, wenn nicht gerade ein Antragsdelikt (aber kein Strafantrag des Verletzten) vorliegt oder die Sache offensichtlich völlig bagatellhaft ist. Natürlich kann man bisweilen bezweifeln, ob die ach so objektive […]
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