3 Jahre Jugendstrafe für Tötung einer 100-Jährigen
Nach § 216 des Strafgesetzbuches steht auf „Tötung auf Verlangen“ nach Erwachsenenrecht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren. Voraussetzung dafür, dass die Tat nicht als Totschlag mit einer deutlich höheren Strafandrohung bestraft wird, ist, dass der Täter durch das ausdrückliche und ernsthafte Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden ist. Das Landgericht […]
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